Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Ob Fahrzeug, Spirometer, Ultraschall- oder EKG-Gerät: Wer seine Praxis modern ausstatten will, muss dafür tief in die Tasche greifen. Das wirft fast zwangsläufig die Frage nach der richtigen Finanzierung auf – und damit auch die Frage: Was ist besser: Leasen oder Kaufen? Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es zunächst wichtig, sich die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Varianten vor Augen zu führen.

Vorteile und Nachteile auf beiden Seiten

Ärzte, die ein Gerät oder ein Auto kaufen, müssen den Preis normalerweise sofort und in voller Höhe bezahlen. Reicht das Geld auf dem Praxiskonto nicht, müssen sie notfalls per Kredit finanzieren. Das ist oft lästig und reißt ein Loch in die Rücklagen. Dafür aber erhalten sie das Eigentum am Auto oder neuem Gerät. Sie können damit also tun und lassen, was sie wollen. Wie häufig sie es benutzen, ob und wie oft sie es warten lassen, ist ihnen allein überlassen.

Praxisinhaber, die einen Leasingvertrag abschließen, begeben sich hingegen in eine Situation, die eher mit der Miete einer Wohnung vergleichbar ist. Sie zahlen pro Monat eine bestimmte Rate, damit sie das Gerät oder das Auto nutzen dürfen. Im Vergleich zu einer Kreditrate beim Kauf fällt diese nicht so hoch aus, weil nicht der gesamte Apparat finanziert werden muss, sondern eben nur fürs Nutzungsrecht bezahlt wird.

Dementsprechend bleibt das Gerät aber auch im Eigentum des Leasinggebers. Er, und nicht der Arzt, bestimmt dann auch, wie damit umzugehen ist – etwa im Hinblick auf Reparaturen und Wartung. In vielen Verträgen sind Reparatur- und Wartungskosten schon in die Leasingrate eingepreist. Das schafft einerseits Rechtssicherheit, erhöht aber natürlich die monatliche Belastung.

Erst Leasing, dann Kauf?

Vielfach erhalten Ärzte die Möglichkeit, das Gerät nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit doch noch zu erwerben. Wer das nicht will, kann es aber auch einfach zurückgeben und einen neuen Leasingvertrag für ein neues Gerät abschließen. Vor allem bei Geräten, die technisch schnell überholt sind, kann sich das Leasing besonders lohnen, denn der Praxisinhaber bleibt immer auf dem neuesten Stand.

Kompliziertes Steuerrecht

Aus steuerlicher Sicht macht es ebenfalls einen Unterschied, ob ein Gerät gekauft oder geleast wird. Während die Ausgaben für das Leasing eine monatliche Betriebsausgabe darstellt, die in voller Höhe den Gewinn der Praxis mindert, lässt sich von der monatlichen Kreditrate beim Kauf mit Finanzierung nur die Höhe des Zinsanteils gewinnmindernd ansetzen.

Andererseits profitieren Käufer von den Möglichkeiten der Abschreibung. Durch die Bildung eines steuerlichen Investitionsabzugsbetrages lassen sich erwartete Anschaffungskosten zudem schon im Vorfeld eines Kaufs steuermindernd ansetzen. Bei einem Mietleasing besteht diese Möglichkeit nicht.

Psychologische Aspekte

Auch wenn es noch so viele harte Faktoren gibt, die zu berücksichtigen sind: Pauschale Aussagen, für wen Kaufen oder Leasen besser ist, verbieten sich. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Leasingverträge ausgestaltet; auch spielt es eine Rolle, ob man Leasing mit einem Barkauf oder einer Finanzierung vergleicht. Vor diesem Hintergrund sollten Ärzte die Entscheidung nicht ohne einen versierten Steuerberater treffen.

Praxisinhaber sollten allerdings neben den schnöden Zahlen auch ein paar weiche Faktoren in die Bewertung einstellen. Je nach Persönlichkeitsstruktur kann es sich nämlich durchaus lohnen, einmal einen – streng ökonomisch – nicht ganz optimalen Vertrag abzuschließen, wenn man sich damit einen ruhigen Nachtschlaf und einen gewissen Komfort erkauft.