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Praxisfinanzierung

Beim Mindestlohn ist es nicht nur die Notwendigkeit, Löhne möglicherweise anheben zu müssen, die  Jungunternehmern zu schaffen macht. Es sind vor allem zusätzliche bürokratische Erfordernisse wie Berichtspflichten und Nachweise von Stundenaufschrieben sowie die geringere Flexibilität bei Bezahlungsmodellen, die belasten. Dies kann sogar zu negativen Konsequenzen für den Betrieb führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung im Rahmen des Mannheimer Gründungspanels des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Hoher bürokratischer Aufwand

Telefonisch befragt wurden rund 5.000 Gründer, deren Betrieb zwischen 2011 bis 2014 an den Start ging. Um zu erfahren, wie sich die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 auf die jungen Betriebe mit angestellten Mitarbeitern ausgewirkt hat, wurden diese etwa ein halbes Jahr vor und dann erneut ein halbes Jahr nach dessen Einführung hierzu befragt.

Folgen des Mindestlohns unterschätzt

Vor der Einführung des Mindestlohns erwarteten elf Prozent der Befragten, dass diese Regelung sie betreffen werde. Nach der Einführung gaben dann allerdings 28 Prozent an, tatsächlich betroffen zu sein. Rund 20 Prozent mussten Lohnanpassungen vornehmen und knapp zehn Prozent gaben an, durch bürokratischen Aufwand wie Berichtspflichten oder Nachweise von Stundenaufschrieben belastet zu sein. Besonders häufig wurde von Schwierigkeiten bei der Einstellung von Praktikanten sowie studentischen und anderen Hilfskräften berichtet.

Gründer schlecht informiert

Die Analysten ziehen aus den Ergebnissen das Fazit, dass die Gründer über die Konsequenzen der Neuregelung nicht ausreichend informiert waren beziehungsweise deren konkrete Auswirkungen auf flexible Entlohnungsmodelle bei Aushilfskräften wohl massiv unterschätzt hatten.