Bürokratieaufwand für Ärzte trotz sinkender Zahlen noch immer zu hoch
A&W RedaktionDer Verwaltungsaufwand in deutschen Arztpraxen ist erstmals seit 2016 gesunken. Die Bürokratielasten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,93 Prozent. Das ergab der zum vierten Mal von der KBV veröffentlichte Bürokratieindex 2019.
Ärzte und Psychotherapeuten mussten demzufolge in diesem Jahr rund eine Million Stunden weniger für Verwaltungstätigkeiten aufwenden als 2018. Das bedeute etwa einen Tag weniger Bürokratie pro Praxis, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel bei der Vorstellung des Bürokratieindex (BIX). Zeit, die den Patienten zugutekomme.
Ärzte brauchen mehr Entlastung
Allerdings wurden Kriedel zufolge immer noch rund 60 Tage im Jahr pro Praxis für Dokumentationsaufgaben benötigt. „Wir haben also noch viel Wegstrecke vor uns, um den Bürokratieaufwand in den Praxen spürbar zu senken.“ Dabei könne die Digitalisierung helfen, darin liege „ein enormes Entlastungspotenzial“, betonte er. Doch viele Gesetze und Gesetzesvorhaben verursachten noch mehr Bürokratie. Als Beispiel nannte er die qualifizierte elektronische Signatur und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Der von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) erstellte Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung zeigt auf, wieviel Zeit die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr für die Erfüllung bürokratischer Pflichten aufbringen müssen.
Hohe Belastung durch wenige Pflichten
Wie auch in den Vorjahren machten wenige Informationspflichten einen Großteil der Belastung aus, sagte Prof. Dr. Volker Wittberg von der FHM und Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau. In Zahlen bedeute das, „dass 91 Prozent aller bürokratischen Belastungen durch nur sechs Prozent der Pflichten ausgelöst werden“.
Davon müssten immerhin knapp zwei Drittel von den Ärzten und Psychotherapeuten selbst abgearbeitet werden, fügte Kriedel hinzu. Ein möglicher Ansatz zu Reduzierungen sei hier die Delegation von Informationspflichten.
Wegfall von Muster 30 erspart 500.000 Stunden
Die größte Erleichterung beim Verwaltungsaufwand entstand durch den Wegfall sowohl des Ausfüllens als auch der Archivierung des Berichtsvordrucks Gesundheitsuntersuchung (Muster 30) aufgrund der Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. Dadurch entfielen pro Jahr etwa 500.000 Stunden.
Zu mehr Aufwand von rund 32.000 Stunden führte wiederum die Dokumentation beim Hautkrebsscreening. Durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses müssen insbesondere Dermatologen mehr Parameter als früher dokumentieren.