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Immobilien

Was passiert, wenn eine Baufinanzierung noch läuft und der Kreditnehmer stirbt?

Martin Kramer: Grundsätzlich bleiben die Kreditschulden nach dem Tod bestehen. Sie gehen auf die Erben über.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, etwa wenn sich die Erben den Kredit nicht mehr leisten können?

Die Meinung ist leider weit verbreitet. Allerdings sehen Banken in der Regel kein Sonderkündigungsrecht vor, wenn der Darlehensnehmer stirbt. Nur wenige Banken sehen in ihren Bedingungen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Einige Banken verzichten im Todesfall sogar auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist aber nur selten der Fall. Meistens gilt es zudem nur für die selbst genutzte Immobilie. Es sollte aber auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank gesucht werden, wenn die Belastungen für die Hinterbliebenen zu hoch sind.

Was sind die Alternativen zur Kündigung des Kredits?

Bei der selbst genutzten Immobilie sind die Probleme sicherlich am größten. Im schlimmsten Fall muss die Immobilie verkauft werden. Im besten Fall ist sie mehr wert als die Schulden. Etwas mehr Handlungsspielraum gibt es bei Immobilien, die als Kapitalanlage gekauft wurden. Oft decken die Mieteinnahmen die Kreditaufwendungen. Zudem verringern die Schulden die Erbschaftssteuer.

Lohnt sich eine Absicherung des Kredits, etwa durch Versicherungen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Manche Banken bieten Restschuldversicherungen oder Lebensversicherungen zusammen mit dem Kredit an. Dabei sollte man aber immer bedenken, dass solche Versicherungen den Kredit teilweise deutlich verteuern. Oftmals sind solche Versicherungen nicht notwendig. Etwa, wenn schon eine Lebensversicherung besteht, welche die Restschuldsumme übersteigt.

Eine günstigere Lösung kann eine Risikolebensversicherung sein. Diese kostet in den meisten Fällen nur einen überschaubaren jährlichen Betrag und sichert das Darlehen entweder komplett oder zumindest einen erheblichen Teil davon ab.