Immobilien vermieten: Einnahmensicherung – ganz ohne Krankenkasse
A&W RedaktionMit gut vermieteten Immobilien sichern sich Ärzte im Idealfall einen attraktiven Nebenverdienst und stattliche Steuervorteile. Doch es gibt auch Risiken.
Immobilien als Geldanlage stehen bei den Deutschen hoch im Kurs. Die repräsentative Umfrage „Geldanlage 2016/2017“ im Auftrag des Bankenverbands belegt: Mehr als ein Drittel der Bundesbürger hält Betongold für eine gute Anlageform, wenn es um größere Summen geht.
Tatsächlich beschert eine gut vermietete Wohnung ihren Eigentümern im Idealfall konstante Einnahmen bei überschaubaren Kosten. Das gilt umso mehr, weil Baugeld so günstig ist. Ein Immobilienkauf wird dadurch selbst für Berufsanfänger zu einem interessanten Thema.
Investieren und Steuern sparen
Nicht nur Käufer profitieren von den attraktiven Konditionen. Auch Ärzte, die bereits eine (vermietete) Immobilie ihr Eigen nennen, können die niedrigen Zinsen nutzen. Wer etwa entscheidet, das Haus oder die Wohnung umzubauen oder zu sanieren, kann sich das Geld für Handwerker und Architekten ausgesprochen günstig borgen. Damit finanziert sich die Sanierung oft fast von selbst. Denn die Umbaumaßnahmen steigern nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch die Mieteinnahmen für den Eigentümer. Zudem lassen sich Zinsen für den Kredit oft als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wer eine Immobilie vermietet statt selbst darin zu wohnen, genießt aber noch weitere Steuervorteile. Viele Nebenkosten, etwa für Heizung oder Wasser, das Geld für Hausmeister oder Hausverwalter, die Gebühren für Schornsteinfeger, Müllabfuhr oder den Winterdienst lassen sich als Werbungskosten in die Steuer bringen. Auch Versicherungsbeiträge, zum Beispiel für eine Wohngebäude- oder Brandversicherung mindern die Steuerlast.
Wo Licht ist, ist Schatten
Einen gewissen Aufwand bringt die Vermietung einer Wohnung für Privatleute allerdings mit sich – auch, weil die Gerichte in regelmäßigen Abständen die Rechte der Mieter stärken und vermieterfreundliche Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklären.
Ärzte, die Musterverträge verwenden, sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass das Formular auf dem neuesten Stand ist. Sonst droht die Gefahr finanzieller Nachteile, etwa, weil eine Renovierungsklausel nicht hält und statt des Mieters der Arzt den Maler bezahlen und das Parkett abschleifen lassen muss.
Tipp: Auf der sicheren Seite sind Vermieter, wenn sie Vertragsmuster von Eigentümerverbänden wie Haus & Grund verwenden. Wer individuelle Vereinbarungen treffen möchte, sollte den Vertrag vor Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.