Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Immobilien

Eine Immobilie zu vermieten ist – zumindest in guten Lagen – erst mal kein Problem. Sie gut zu vermieten, erfordert aber einigen Aufwand. Denn nur, wenn der neue Bewohner die Wohnung pfleglich behandelt und regelmäßig Geld überweist, lohnt sich das Geschäft.

Um sich vor Betrügern zu schützen, sollten Ärzte, die ihr Eigentum einem anderen überlassen, so viele Informationen wie möglich über einen potenziellen Bewohner einholen. Datenschutz-Bestimmung und die mieterfreundliche Rechtsprechung verbieten es zwar, jeden Bewerber direkt auf Herz und Nieren zu durchleuchten. Hat es ein Kandidat nach einer Besichtigung jedoch in die engere Auswahl geschafft, dürfen private Vermieter eine ganze Menge wichtiger Informationen abgreifen, die Rückschlüsse auf den Lebensstil (und die Zahlungsmoral) ihres Gegenübers zulassen. 

Wissen ist Macht

Für jeden Vermieter elementar ist zunächst die Frage, ob ein Interessent sich die angebotene Wohnung wirklich leisten kann. Eigentümer dürfen daher nach dem Beruf und dem Einkommen des Betreffenden fragen und sich erkundigen, ob dessen Arbeitsverhältnis ungekündigt ist oder die Probezeit noch läuft. Sinnvoll – und ebenfalls erlaubt – ist es zudem, eine aktuelle Schufa – Eigenauskunft zu verlangen.

Geld allein macht Vermieter allerdings noch nicht glücklich. Denn wenn der neue Bewohner zweimal pro Woche rauschende Partys feiert, gleicht der edle Parkettboden schnell einer Kraterlandschaft. Auch ein Mieter, der pro Tag zwei Schachteln Marlboro konsumiert, trägt nicht unbedingt zum Werterhalt der Wohnung bei. Es ist also durchaus nachvollziehbar, dass Vermieter im Vorfeld eines Vertragsschlusses auch Fragen zum persönlichen Lebensstil eines Kandidaten stellen, sich etwa nach dessen Familienstand, Hobbies oder Gewohnheiten erkundigen.

Wann Neugier zum Problem wird

Es gibt nur ein Problem: Die meisten dieser persönlichen Fragen sind verboten. Und das bedeutet: Der Mietinteressent darf schamlos lügen, ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Ärzte, die sich nach den Rauch- und Trinkgewohnheiten, dem Freundeskreis, Vereinsmitgliedschaften oder dem Beziehungsstatus eines potenziellen Mieters erkundigen, müssen also damit rechnen, dass ihr Gegenüber die Wahrheit zu seinen Gunsten beugt. Kommt der Vertrag dann zustande, weil der Arzt davon ausging, einen alleinstehenden Nichtraucher vor sich zu haben, muss er weitervermieten, auch wenn er später erfährt, dass der neue Bewohner sich regelmäßig ein Kippchen gönnt und jeden Tag Besuch von seinem feierfreudigen Lebenspartner erhält.

Idealerweise sollten Ärzte daher ein sogenanntes Vermieterzeugnis fordern, in dem der vorherige Vermieter Auskunft darüber erteilt, ob der Bewohner sich stets an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten, pünktlich und vollständig gezahlt hat und in welchem Zustand sich die Wohnung bei der Übergabe befand.