Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Die Darmkrebsvorsorge in Deutschland richtet sich nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie ist gegliedert in:

1. die Einladung durch die Krankenkasse,
2. die Beratung durch den Vertragsarzt,
3. den Test auf okkultes Blut im Stuhl und
4. die Koloskopie.

Einladungsverfahren

Nach der Neuordnung der Darmkrebsfrüherkennung im April 2019 werden alle anspruchsberechtigten Versicherten von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung eingeladen. Dies erfolgt, wenn keine Koloskopie durchgeführt wird, alle fünf Jahre, zum letzten Mal im Alter von 65 Jahren.

Beratung zur Darmkrebsvorsorge

Die Beratung zur Darmkrebsvorsorge ist im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit einer eigenen Position versehen, der Gebührenordnungsposition (GOP) 01740 „Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß Teil II. § 5 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)“. Nach den Vorgaben der oKFE-RL soll der Vertragsarzt die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs beraten. Durchgeführt und abgerechnet werden kann die Beratung von allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, die Darmkrebsfrüherkennungen oder Gesundheitsuntersuchungen durchführen.

Die Leistung ist bewertet mit 116 Punkten, was beim aktuellen Orientierungspunktwert von 11,1244 Cent 12,90 Euro entspricht. Bei nur 20 Beratungen im Quartal kann damit immerhin ein unbudgetiertes Honorar von circa 1.000 Euro im Jahr erwirtschaftet werden. Da die Bereitschaft zur Beratung oftmals auch eines Anschubs bedarf, kann man seine Mitarbeiter durch einen Bonus für jede erfolgte Beratung dazu ermuntern, die in Frage kommenden Patienten schon an der Rezeption darauf anzusprechen. Besteht bereits eine individuelle Recallvereinbarung mit dem Patienten, kann dieser auch telefonisch informiert werden.

Okkultbluttest

Der Test auf okkultes Blut im Stuhl ist bei Männern und Frauen ab einem Alter von 50 Jahren abrechenbar. Der Test kann bis zu einem Alter von 54 Jahren jährlich wiederholt werden, ab 55 Jahre alle zwei Jahre, wenn keine Koloskopie erfolgt. Nach durchgeführter Vorsorge-Koloskopie kann der Test in den nächsten neun Jahren nicht zu Lasten der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) abgerechnet werden.

Durchführung und Abrechnung sind aufgeteilt zwischen den Vertragsärzten, die den Test veranlassen (Hausarzt, Internist, Urologe, Gynäkologe) und dem Laborfacharzt. Die veranlassenden Ärzte rechnen für die „Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems …. inkl. Beratung“ die GOP 01737 (57 Punkte/6,34 Euro) ab, der Laborfacharzt die GOP 01738 (75 Punkte/8,34 Euro) für die Analyse. Die Entnahmesysteme muss dabei der Laborfacharzt zur Verfügung stellen. Auch diese Leistungen werden ebenso wie alle anderen präventiven Leistungen außerhalb von Budgets einzeln vergütet.

VORSORGE-KOLOSKOPIE
  • Für die Abrechnung der Vorsorge-Koloskopie steht die GOP 01741 (1.765 Punkte/195,35 Euro) zur Verfügung. Die GOP 01741 ist nur mit Genehmigung der KV abrechenbar.
  • Zu den fakultativen Leistungsinhalten, und damit nicht an den zuweisenden Arzt delegierbar, gehören unter anderem die Aushändigung aller Substanzen zur Darmreinigung sowie Gerinnungsuntersuchungen und ein kleines Blutbild.
  • Für eine eventuell erforderliche Polypektomie bei Polypen von größer als fünf Millimeter oder eine Schlingenbiopsie existiert als Zuschlagsposition die GOP 01742 (259 Punkte/28,81 Euro).

Stand 03/2021