Hygienevorschriften für Praxiswäsche
Themenpartner VirchowbundDürfen MFA und Ärzte ihre Berufskleidung zuhause waschen? Welche speziellen Vorschriften für die Praxiswäsche gelten, erklärt der Virchowbund.
Das Wichtigste vorweg: Praxiswäsche darf in der Haushaltswaschmaschine gewaschen werden, aber auch in einer gewerblichen Waschmaschine mit Desinfektionsprogramm in der Praxis und natürlich ebenso in einer industriellen Waschmaschine in der Wäscherei.
Achtung: Wenn Sie eine gewerbliche Waschmaschine bzw. einen Trockner in der Praxis haben, müssen Sie bei einer Hygieneprüfung dafür einen Wartungsvertrag vorlegen können. Der Virchowbund weist in seiner Checkliste zur Praxisbegehung auf diesen und weitere Stolperfallen hin.
Wäsche desinfizieren
Für medizinische Berufskleidung ist ein separater Waschgang bei mindestens 60 °C nötig. Besser ist der Kochwaschgang. Eine chemische Desinfektion ist mit einem geeigneten haushaltsüblichem Hygienewaschmittel möglich.
Ist die Kleidung kontaminiert, muss sie bei 95 °C oder 60 °C mit einem VAH-gelisteten, desinfizierenden Waschmittel gewaschen werden. Diese Hygiene-Waschmittel reinigen und desinfizieren die Wäsche in einem Arbeitsgang und werden überwiegend in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen verwendet.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Liste mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren veröffentlicht: https://bit.ly/2IhxiVn
Bei der Behandlung von kontaminierter Bekleidung müssen Sie weitere Hygiene-Schutzmaßnahmen ergreifen: Einmal-Handschuhe, Schutzbrille und Mund-Nasen-Schutzmaske.
Berufskleidung sollte bei 90 Grad waschbar sein
Achten Sie beim Kauf von Berufskleidung darauf, dass diese auch mit hohen Temperaturen von 90 ° C gereinigt werden darf. Mitglieder im Virchowbund erhalten unter anderem 15 % Rabatt auf jede Bestellung von Berufskleidung für Ärzte und MFA bei praxisbekleidung.de.
Falls Sie eine Wäscherei beauftragen, muss das Unternehmen einen Nachweis für die „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erbringen. Diese entsprechende Eignung wird durch das Zeichen RAL-RG 992/2 belegt.
Die Wirksamkeit der eingesetzten Waschverfahren wird regelmäßig mittels Thermologger und für den Menschen ungefährliche Testkeime überprüft.
Es ist notwendig, dass Sie die Wäscherei vorab darauf hinweisen, dass die Textilien kontaminiert sein könnten und daher ein potenzielles Gesundheitsrisiko bergen.
Wichtig: Transportieren Sie infektionsverdächtige Wäsche in verschlossenen Säcken. Für diese Bekleidung besteht ein absolutes Sortierverbot! Bevor diese Schutzkleidung in den dafür in der Praxis bereitgestellten Abwürfen landet, müssen sorgfältig alle Taschen kontrollieren werden.
Der anschließende Rücktransport der aufbereiteten Praxiswäsche muss zur Verhinderung einer Rekontamination hygienisch durchgeführt werden.
Sterile Wäsche
Wäsche, die steril sein soll, wird nach vorangegangenem Waschgang in einem Autoklaven dampfsterilisiert. Hierbei wird die Bekleidung Temperaturen zwischen 110 °C und 140 °C sowie erhöhtem Druck ausgesetzt. Es ist zwar nicht möglich eine 100%ige Sterilität zu erreichen, jedoch können durch das Autoklavieren auch Bakteriensporen abgetötet werden. So wird ein unbedenklicher, praktisch-steriler Zustand erreicht.
Für den Nachweis der Sterilisationsleistung ist täglich ein sogenannter Bowie-Dick-Test durchzuführen, mit dem die Leistungsfähigkeit überprüft wird.
Sterile Praxiswäsche muss bis zu ihrer Wiederverwendung frei von Krankheitserregern und anderen schädlichen Einflüssen bleiben. Deshalb müssen Wäschetransport- und Wäschelagerung staub- und kontaminationsgeschützt sein. Achten Sie unbedingt darauf, dass bereits getragene Bekleidung (ob beruflich oder privat) nicht in Kontakt mit frischer Berufskleidung kommt.
Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zulassung: Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) antwortet in der Kolumne „Praxis aktuell“ auf häufige Fragen, die niedergelassene und angestellte Ärzte und MFA im Praxisalltag umtreiben und gibt Tipps aus der Rechtsberatung.
Das Wichtigste vorweg: Praxiswäsche darf in der Haushaltswaschmaschine gewaschen werden, aber auch in einer gewerblichen Waschmaschine mit Desinfektionsprogramm in der Praxis und natürlich ebenso in einer industriellen Waschmaschine in der Wäscherei.
Achtung: Wenn Sie eine gewerbliche Waschmaschine bzw. einen Trockner in der Praxis haben, müssen Sie bei einer Hygieneprüfung dafür einen Wartungsvertrag vorlegen können. Der Virchowbund weist in seiner Checkliste zur Praxisbegehung auf diesen und weitere Stolperfallen hin.
Wäsche desinfizieren
Für medizinische Berufskleidung ist ein separater Waschgang bei mindestens 60 °C nötig. Besser ist der Kochwaschgang. Eine chemische Desinfektion ist mit einem geeigneten haushaltsüblichem Hygienewaschmittel möglich.
Ist die Kleidung kontaminiert, muss sie bei 95 °C oder 60 °C mit einem VAH-gelisteten, desinfizierenden Waschmittel gewaschen werden. Diese Hygiene-Waschmittel reinigen und desinfizieren die Wäsche in einem Arbeitsgang und werden überwiegend in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen verwendet.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Liste mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren veröffentlicht: https://bit.ly/2IhxiVn
Bei der Behandlung von kontaminierter Bekleidung müssen Sie weitere Hygiene-Schutzmaßnahmen ergreifen: Einmal-Handschuhe, Schutzbrille und Mund-Nasen-Schutzmaske.
Berufskleidung sollte bei 90 Grad waschbar sein
Achten Sie beim Kauf von Berufskleidung darauf, dass diese auch mit hohen Temperaturen von 90 ° C gereinigt werden darf. Mitglieder im Virchowbund erhalten unter anderem 15 % Rabatt auf jede Bestellung von Berufskleidung für Ärzte und MFA bei praxisbekleidung.de.
Falls Sie eine Wäscherei beauftragen, muss das Unternehmen einen Nachweis für die „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erbringen. Diese entsprechende Eignung wird durch das Zeichen RAL-RG 992/2 belegt.
Die Wirksamkeit der eingesetzten Waschverfahren wird regelmäßig mittels Thermologger und für den Menschen ungefährliche Testkeime überprüft.
Es ist notwendig, dass Sie die Wäscherei vorab darauf hinweisen, dass die Textilien kontaminiert sein könnten und daher ein potenzielles Gesundheitsrisiko bergen.
Wichtig: Transportieren Sie infektionsverdächtige Wäsche in verschlossenen Säcken. Für diese Bekleidung besteht ein absolutes Sortierverbot! Bevor diese Schutzkleidung in den dafür in der Praxis bereitgestellten Abwürfen landet, müssen sorgfältig alle Taschen kontrollieren werden.
Der anschließende Rücktransport der aufbereiteten Praxiswäsche muss zur Verhinderung einer Rekontamination hygienisch durchgeführt werden.
Sterile Wäsche
Wäsche, die steril sein soll, wird nach vorangegangenem Waschgang in einem Autoklaven dampfsterilisiert. Hierbei wird die Bekleidung Temperaturen zwischen 110 °C und 140 °C sowie erhöhtem Druck ausgesetzt. Es ist zwar nicht möglich eine 100%ige Sterilität zu erreichen, jedoch können durch das Autoklavieren auch Bakteriensporen abgetötet werden. So wird ein unbedenklicher, praktisch-steriler Zustand erreicht.
Für den Nachweis der Sterilisationsleistung ist täglich ein sogenannter Bowie-Dick-Test durchzuführen, mit dem die Leistungsfähigkeit überprüft wird.
Sterile Praxiswäsche muss bis zu ihrer Wiederverwendung frei von Krankheitserregern und anderen schädlichen Einflüssen bleiben. Deshalb müssen Wäschetransport- und Wäschelagerung staub- und kontaminationsgeschützt sein. Achten Sie unbedingt darauf, dass bereits getragene Bekleidung (ob beruflich oder privat) nicht in Kontakt mit frischer Berufskleidung kommt. (Sehen Sie hierzu auch das Video Praxiskleidung: Wie und wann sie hygienisch gereinigt werden muss)
Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zulassung: Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) antwortet in der Kolumne „Praxis aktuell“ auf häufige Fragen, die niedergelassene und angestellte Ärzte und MFA im Praxisalltag umtreiben und gibt Tipps aus der Rechtsberatung.