Praxiskleidung: Wie und wann sie hygienisch gereinigt werden muss
Melanie HurstDa niest ein Patient plötzlich los und die Praxiskleidung ist beschmutzt. Aber ist sie dann auch schon kontaminiert und muss hygienisch gereinigt werden? In diesem Video machen wir den Wissenscheck. Machen Sie mit und prüfen, ob Sie alles über die Hygienevorschriften gewusst hätten.
Die Hygienevorschriften für Arztpraxen legen fest, wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Praxiskleidung reinigen müssen. ARZT & WIRTSCHAFT hat für Sie ein kleines Wissensquiz zusammengestellt, das die wichtigsten Fragen rund um die hygienische Reinigung von Praxiskleidung abdeckt. Machen Sie mit und prüfen Sie Ihr Wissen!
Frage Nr. 1: Reicht schon der Nießer eines Influenzapatienten, um die Praxiskleidung zu kontaminieren?
Glückwunsch! Ihre Antwort ist richtig. Denn sowohl ja als auch nein ist korrekt. Es gibt nämlich keinen Goldstandard ab wann Praxiskleidung als kontaminiert gilt. Jedes Gesundheitsamt handhabt diese Frage bei Hygieneprüfungen anders. Für manche reicht tatsächlich schon der Nießer eines Influenzapatienten. Andere ziehen die Grenze erst bei einem Blutfleck. Hinzu kommt, was die Praxismitarbeitenden überhaupt zu tun haben. Macht eine MFA im Hinterzimmer nur die Abrechnung am Computer, wird es weniger streng gesehen, als wenn sie Instrumente sterilisieren muss.
Aber – ab wann ist dann die Praxiskleidung nun wirklich kontaminiert und muss gewechselt und gewaschen werden? Einen guten Tipp hat hier das Kompetenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und KBV: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Würden Sie mit dieser Kleidung zum Beispiel noch am Mittagstisch sitzen wollen und essen? Nein? Dann sollten Sie sich rasch etwas anderes anziehen.
Außerdem können Sie sich an folgender Faustformel orientieren: Praxiskleidung sollte mindestens zweimal wöchentlich gewechselt werden. Noch besser ist täglich. Gibt es sichtbare Verschmutzung wie Blut muss sie natürlich sofort ausgetauscht werden, wenn die Behandlung des Patienten beendet ist.
Frage Nr. 2: Wie muss kontaminierte Praxiskleidung gereinigt werden?
Mal Hand aufs Herz: Wissen Sie genau, wie man kontaminierte Praxiskleidung reinigen muss? Eine normale Haushaltswaschmaschine reicht jedenfalls nicht. Denn kontaminierte Praxishosen und -shirts müssen hygienisch gereinigt werden. Dafür braucht man eine gewerbliche Waschmaschine mit speziellen Desinfektionsprogrammen. Nur solche Geräte können die Waschtemperatur auch über die vorgegebene Zeit konstant einhalten.
Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren: Einmal die thermische Reinigung.Dabei muss die Kleidung 10 Minuten bei 90 Grad oder 15 Minuten bei 85 Grad gewaschen werden. Bei der thermischen Reinigung reicht übrigens ein herkömmliches Waschmittel.
Das andere Verfahren ist das chemothermische.Dabei darf kein herkömmliches Waschmittel verwendet werden, sondern ausschließlich ein desinfizierendes Waschmittel. Das muss zudem vom Verbund für Angewandte Hygiene zertifiziert sein. Wichtig ist hier vor allem die richtige Anwendung. Das heißt: Exaktes Verhältnis von Waschmittel- und Wäschemenge plus Einwirkungszeit plus vorgeschriebene Temperatur. Meistens sind das 60 Grad.
Das klingt arg kompliziert? Sie können das ganze Wäschethema auch einfach outsourcen. Es gibt dafür zertifizierte Wäschereien. Die erkennen Sie an dem Gütezeichen: RAL-GZ 992/2. Dieses Gütezeichen bestätigt, dass die Hygienevorgaben des Robert Koch-Instituts von der Wäscherei erfüllt werden. In Deutschland gibt es zurzeit übrigens rund 400, die dieses Gütezeichen führen dürfen.
Frage Nr. 3: Was machen Sie, wenn Ihre MFA bei der Arbeit private Klamotten tragen, die eine 60 Grad-Wäsche nicht abkönnen?
In diesem Fall schauen Sie in der VAH-Liste für desinfizierende Waschmittel nach. Es gibt nämlich auch welche, bei denen eine Waschtemperatur von nur 40 Grad ausreicht. (VAH-Liste für desinfizierende Waschmittel unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Downloads/BGBl_60_2017_Desinfektionsmittelliste.pdf?__blob=publicationFile)
Wenn eine MFA allerdings Seidenblusen trägt, die man nur von Hand waschen darf, wird es problematisch. Dann gibt es keine Möglichkeit, sie hygienisch zu reinigen.
Um sich solchen Ärger zu ersparen, ist es daher einfacher, wenn Sie prinzipiell das Tragen von privater Kleidung bei der Arbeit verbieten. Als Praxisinhaber spielt Ihnen hier das Weisungsrecht in die Hand. Damit dürfen Sie Ihren Mitarbeitenden vorschreiben, dass sie Arbeitskleidung tragen müssen. Die Arbeitskleidung können Sie dann so aussuchen, dass sie problemlos bei 60 oder sogar 90 Grad gewaschen werden kann.
Frage Nr. 4: Wie muss kontaminierte Wäsche gesammelt werden?
1. Sie darf vor dem Waschen nicht sortiert werden.
2. Sie muss in einem textilen Wäschesack aufbewahrt werden, der aus einem widerstandsfähigen Material besteht.
3. Der Wäschesack sollte so platziert sein, dass von ihm keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht.
4. Der gefüllte Wäschesack muss verschlossen bleiben, wenn er zur Waschmaschine oder in die Wäscherei gebracht wird.
5. Der Wäschesack wird zusammen mit der kontaminierten Wäsche gewaschen.