Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Steuerrecht | Beiträge ab Seite 5

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Steuern

Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte ist kein Arbeitslohn

Für Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Niedergelassene verfügen deshalb immer über entsprechende Policen, angestellte Ärzte werden von ihren Arbeitgebern meist mitversichert. Im zweiten Fall handle es sich somit um einen geldwerten Vorteil, der steuerlich erfasst werden müsse, so die Auffassung eines Finanzamts. Das sahen die Richter am Bundesfinanzhof allerdings ganz anders.
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