Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Unabhängig von der ärztlichen Fachrichtung entscheiden sich 59 Prozent der Existenzgründer für eine Einzelpraxis, davon lassen sich 51 Prozent durch eine Übernahme, 8 Prozent durch eine Neugründung nieder. 22 Prozent sind in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) eingetreten.

Das geht aus Zahlen der apoBank hervor, die die ärztlichen Existenzgründungen für die Jahre 2022 und 2023 gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet hat. Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.325 Existenzgründungen - darunter 940 im hausärztlichen und 2.385 im fachärztlichen Bereich.

So groß sind die preislichen Unterschiede zwischen Hausarzt- und Facharztpraxis

Der durchschnittliche Kaufpreis bei Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis beträgt 110.000 Euro – zusammen mit den Kosten für Ausstattung und Modernisierung liegen die Gesamtinvestitionen hier bei 188.200 Euro. Für den Beitritt einer bestehenden BAG müssen Gründer insgesamt weniger Geld in die Hand nehmen. Sie zahlen im Schnitt zwar einen höheren Kaufpreis, dafür entfallen die Kosten für Modernisierung und Ausstattung weitgehend.

Kostenintensiver sind die Investitionen in Facharztpraxen. So lag beispielsweise der durchschnittliche Kaufpreis für Einzelpraxisübernahmen im Bereich Gynäkologie bei 171.500 Euro und in der Fachrichtung Innere Medizin bei 189.200 Euro. Der Eintritt in eine BAG war mit 323.800 Euro bzw. 289.800 Euro deutlich teurer. Er überstieg sogar die Gesamtkosten einer Niederlassung in Form einer Einzelpraxisübernahme.

Wer sich als Orthopäde in einer Einzelpraxis niederlassen möchte, muss insbesondere wegen der Geräteinvestitionen tiefer in die Tasche greifen: Hier liegt die durchschnittliche Summe aus Kaufpreis und Investition laut apoBank bei 505.300 Euro.

Welche Fördermöglichkeiten Ärzte nutzen können

Die Auswertung der apoBank ist somit auch eine gute Orientierung für Ärztinnen und Ärzte, die kurz vor der Niederlassung stehen und sich einen Kostenplan zur Praxisfinanzierung zurechtlegen möchten. Für dieses Vorhaben können ärztliche Gründer auch auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen.

Jede der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bietet beispielsweise ein individuelles Förderprogramm für Niederlassungswillige. Enthalten sind unter anderem Investitionskostenzuschüsse und Fördermittel für die Niederlassung in Gebieten mit drohender Unterversorgung.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lässt sich die Übernahme oder Neugründung einer Praxis durch das ERP Gründerkredit-Startgeld fördern. Als förderfähige Maßnahmen gelten hier unter anderem Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in Betriebsmittel wie Personalkosten. Daneben gibt es oft auch Förderangebote und Zuschüsse von den Landesbanken, um Existenzgründerinnen und – gründer bei der Planung zu unterstützen.