Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizinischen Fachangestellten haben sich kürzlich auf drei neue Tarifverträge geeinigt. Gemäß dem neuen Gehaltstarifvertrag erhöhen sich die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten ab dem 1. April 2016 um linear 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Praxisinhaber müssen zudem ihren Auszubildenden in allen drei Ausbildungsjahren 30,00 Euro monatlich mehr bezahlen: 730,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 770,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.

Die Tarifpartner verständigten sich ebenfalls darauf, dass sich der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit 18 Wochenstunden und mehr um 10 Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um 5 Euro pro Monat auf 53,00 Euro bzw. 43,00 Euro erhöht.

Erheblich höhere Personalkosten

Was sich moderat anhört, bedeutet für Praxisinhaber erheblich höhere Personalkosten. Allein die lineare Gehaltssteigerung von 2,5 Prozent bei Mitarbeitern mit einem durchschnittlichen Einkommen von rund 2.000 Euro bedeutet für die Praxis – inklusive der zusätzlichen Ausgaben für die betriebliche Altersversorgung – bis zu 1.000 Euro Mehrkosten je Mitarbeiter per anno. In Praxen mit fünf Mitarbeitern summieren sich so jährlich zusätzliche 5.000 Euro, die der Praxisinhaber zu zahlen hat. Hinzu kommen die Mehrausgaben für die Azubis.

Lohn- und Gehaltsoptimierung

Spätestens jetzt sollten sich Ärzte mit dem Thema Lohn- und Gehaltsoptimierung befassen. Der Staat fördert nämlich einige Möglichkeiten der Entgeltoptimierung, von denen Praxisinhaber wie Mitarbeiter gleichermaßen profitieren können. Allerdings sind wichtige Aspekte bei der Umsetzung solcher Entgeltoptimierungsmaßnahmen zu beachten.

Es gibt sowohl steuerfreie, steuerbegünstigte als auch pauschal versteuerte Lohn- und Gehaltselemente, die gesetzlich zulässig sind. Während sich die Mitarbeiter über steuer- und sozialversicherungsfreie Mehrleistungen freuen können, senken Ärzte für die Zukunft ihre Lohnnebenkosten deutlich, wenn sie derartige Gestaltungsinstrumente nutzen. Weitere gewünschte Nebeneffekte sind: Die Mitarbeiter werden motiviert und lassen sich an die Arztpraxis binden, was in Zeiten des Demografiewandels immer wichtiger wird. Die Lohn- und Gehaltoptimierung eignet sich somit ideal, um die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.

Achtung: Die Laufzeit des neuen Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate und endet am 31. März 2017. Das bedeutet für Ärzte, dass ihre Personalkosten ab Anfang April 2017 vermutlich noch höher sein werden als bislang schon.

Vorteile der Gehalts- und Lohnoptimierung im Überblick

Für den Praxisinhaber:

  • Engagierte und zufriedene Mitarbeiter
  • Höhere Mitarbeiterbindung
  • Höhere Attraktivität der Praxis für neue Mitarbeiter
  • Niedrigere Lohnnebenkosten
  • Flexible Nutzung der Gehalts- und Lohnbausteine
  • Erhöhung des Entlohnungsspielraums
  • Kein Verwaltungsaufwand

Für die Mitarbeiter:

  •  Finanzieller Mehrwert: Mehr Netto vom Brutto
  • Höhere Arbeitszufriedenheit
  • Besseres Teamgefühl

 

* Kontakt und weitere Informationen zum Autor: Peter Göbel, alpha Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen e.V., Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung, Gymnasiumstraße 18 – 20, 63654 Büdingen

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