Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Mit Kennzahlen können

  •  betriebliche Zahlungsströme zuverlässig gemessen und eingeschätzt werden;
  • finanzielle Grundlagen für die weitere Praxisentwicklung ermitteln werden;
  • Soll-Ist-Vergleiche mit anderen Praxen herbeigeführt werden;
  • die Beziehungen zu den Kreditgebern stabilisiert und ausgebaut werden.

Kennzahlen der kurzfristigen Liquidität

Kennzahlen der kurzfristigen Liquidität zeigen, wie schnell Sie kurzfristige Zahlpflichten erfüllen können. Sie werden als Verhältnis liquider Mittel (Kasse, Guthaben, Schecks etc.) zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen, kurzfristige Rückstellungen etc.) ermittelt:

  • Liquidität 1. Grades = Liquide Mittel: kurzfristige Verbindlichkeiten (fällig binnen eines Jahres);
  • Liquidität 2. Grades = Liquide Mittel + Forderungen: kurzfristige Verbindlichkeiten (fällig binnen eines Jahres);
  • Liquidität 3. Grades = Liquide Mittel + Forderungen + Warenbestand: kurzfristige Verbindlichkeiten (fällig binnen eines Jahres).

Cave: In allen drei Fällen sollte das Ergebnis größer oder gleich eins sein.

Kennzahlen der langfristigen Liquidität

Kenn werden durch Deckungsgrade ausgedrückt:

  • Deckungsgrad 1 = Eigenkapital: Anlagevermögen;
  • Deckungsgrad 2 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen;
  • Deckungsgrad 3 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen plus Warenbestand.

Cave: Auch hier sollte das Ergebnis jeweils größer oder gleich eins sein.

 Der Cashflow zeigt, in welchem Umfang Ihre Praxis fähig sein wird, sich selber zu finanzieren und damit von Kapitalgebern möglichst unabhängig zu sein. Die vereinfachte Formel: Jahresüberschuss + Abschreibungen + Erhöhung (minus Verminderung) möglicher Pensionsrückstellungen = Cashflow.

Dynamischer Verschuldungsgrad

Er leitet sich aus dem Cashflow ab, zeigt die Entschuldungskraft des Unternehmens und errechnet sich als Fremdkapital: Cashflow. Als Grundsatz gilt, dass die Verschuldung einer Praxis das Drei- bis Vierfache des durchschnittlichen Cashflows der vergangenen drei Geschäftsjahre nicht überschreiten soll. Gelingt das nicht, gerät Ihre Kreditwürdigkeit in Gefahr.