Nicht invasiver Pränataltest auf Trisomien ist Kassenleistung
Marzena SickingSchwangere haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf einen Bluttest auf Trisomien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die KBV weist aber darauf hin, dass bei der Beratung auch eine Versicherteninformation ausgeteilt werden muss. Praxen erhalten diese bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden.
Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört laut Mitteilung der KBV nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn aber seit 1. Juli 2022, wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“. (siehe Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses).
Behandelnde Ärzte müssen der Schwangeren im Rahmen der ärztlichen Beratung und vor allem vor der Blutuntersuchung die entsprechende Versicherteninformation aushändigen. Dabei soll auch über Nachteile des Tests informiert werden, zum Beispiel über die Möglichkeit von falsch positiven Befunden.
Die Schwangere soll nach der Beratung und nach dem Lesen der Versicherteninformation in der Lage sein, eine informierte Entscheidung für oder gegen diesen Test zu treffen. Ärztinnen und Ärzte erhalten den 24-seitigen Flyer bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Weitere Informationen dazu finden Ärzte und Ärztinnen hier
Quelle: KBV