Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) kann beauftragt werden, den Nutzen oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Arzneimitteln zu bewerten. Diese Bewertungen können für jedes erstmals verordnungsfähige Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen sowie für andere Arzneimittel, die von Bedeutung sind, erstellt werden. Auf der Grundlage der IQWiG-Bewertungen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über Therapieempfehlungen beziehungsweise über den Ausschluss von Arzneimitteln aus der Verordnungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung.