Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden. In den Gruppen sollen Arzneimittel zusammengefasst werden mit _ denselben Wirkstoffen _ pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen _ therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen. Unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die Arzneimittelgruppen müssen gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neu ist oder die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmen die Festbeträge. Die Preise der pharmazeutischen Unternehmen unterschreiten die Festbeträge vielfach.