Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Fakturierung bezeichnet den Vorgang der Rechnungsstellung durch den Praxisinhaber oder eine von ihm hiermit beauftragte Stelle. Zum wesentlichen Inhalt einer Rechnung gehören Empfängeradresse, Zeichen und Datum der Behandlung, Nummer und Datum, Bezeichnung der Leistung, Einzel-, Gesamtund Endpreis, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen. Die Rechnung sollte möglichst kurzfristig nach der Leistung erfolgen, um einen entsprechend rascheren Ausgleich des Forderungsbetrags zu erreichen.