Evaluation
A&W RedaktionUm die Disease-Management-Programme kontinuierlich zu verbessern, sind sie einer wiederholten Bewertung ihrer Wirkungen und Kosten (Evaluation) zu unterziehen. Das Ergebnis ist der jeweiligen Entscheidung über die Zulassung eines Programms zu Grunde zu legen (§ 137 Abs. 4 SGB V). Die Krankenkassen veranlassen eine externe Evaluation durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Grundlage allgemein anerkannter wissenschaftlicher Standards. Die Evaluation erstreckt sich auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die Wirkungen auf die Kosten der Versorgung. Das Bundesversicherungsamt hat Kriterien für die Evaluation der DMP für Diabetes mellitus Typ 2 veröffentlicht.