Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Buchführung oder Finanzbuchhaltung nennt man den Teil des Rechnungswesens, der eine fortlaufende, chronologische, lückenlose und systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle anhand von Belegen umfasst. Die Buchführung ist die Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung. Für die freiberufliche Tätigkeit der Ärzte greift die strikte Buchführungspflicht, der zum Beispiel Kaufleute unterliegen, nicht. Es gelten für ihn im Normalfall lediglich die steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten. Da jedoch auch für Ärzte in immer stärkerem Maße unternehmerisches Denken, Handeln, Planen und Kontrollieren notwendig wird, ist heutzutage jeder Arztpraxis zu einer umfassenden, zeitnahen Finanzbuchhaltung als Basis für die wirtschaftliche Praxisführung zu raten.