Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Bonus-Malus-Regelung bedeutet, dass Ärzte abhängig von ihren Verschreibungen einen Bonus von den Kassen erhalten oder mit Rückforderungen rechnen müssen. Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) geben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vor. Unterschreiten die Ausgaben der von den Ärzten insgesamt verordneten Arzneimittel die DDD, zahlen die Kassen einen Bonus. Der Bonus ist unter denjenigen Ärzten zu verteilen, die wirtschaftlich verordnen und deren Verordnungen die Zielvorgaben nicht überschreiten. Unterdessen drohen den Ärzten Honorarkürzungen, wenn die Zielwerte überschritten werden: Bis zehn Prozent: keine Maßnahmen des Prüfungsausschusses. Ab zehn bis 20 Prozent: individueller Regress in Höhe von 20 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 20 bis 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 30 Prozent des Überschreitungsbetrags. Über 30 Prozent: individueller Regress in Höhe von 50 Prozent des Überschreitungsbetrags.