Was Ärzte über ihre Rente wissen sollten
A&W RedaktionWieviel Rente bekomme ich, welche zusätzlichen Leistungen bieten mir die 18 regionalen Versorgungswerke der Ärzte? Stiftung Warentest hat die Altersversorgung genauer unter die Lupe genommen.
Rund 400.000 Ärzte sind Mitglied in einem der 18 Versorgungswerke, die für die Altersversorgung der Ärzte in Deutschland zuständig sind. Neben den positiven Aspekten haben die Ärzteversorgungswerke aber auch so manche Schwachstelle. Denn die Rente der Ärzte unterscheidet sich je nach Werk hinsichtlich der Leistungen und Regeln. So sind sie beim gleitenden Übergang in den Ruhestand deutlich unflexibler als die gesetzliche Rentenversicherung. Stichproben weisen aber darauf hin, dass sie bei der Rentenhöhe die Nase weit vorn haben.
18 Versorgungswerke im Vergleich
Der direkte Vergleich der 18 unterschiedlichen Versorgungswerke mit individuellen Satzungen (Rentenoptionen) und vorhandenen finanziellem Polster fällt schwer. Nicht ein einziges Versorgungswerk lieferte die für den Test angeforderten Informationen und verhindert dadurch mangelnde Transparenz. Trotzdem gibt es Eckpunkte, die generell Vergleiche zu lassen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenkasse können Mitglieder von Versorgungswerken keine Gelder vor Auszahlung entnehmen. Wer sich in ein Altersheim einkaufen oder vorab etwas vererben möchte, schaut in die Röhre.
Zudem haben die Tester eine Zweiklassengesellschaft bei den Mitgliedern je nach Erstmitgliedschaft ab 2012 ausgemacht. Im Klartext bedeutet es, dass die Versorgungswerke unterschiedliche früheste Renteneintritte anbieten, aber auch teilweise verschiedenen Rechnungszins haben. Positiv: Es gibt weder Kürzung von Witwen- und Waisenrenten bei eigenem Einkommen noch bei Hinzuverdienst während des Rentenbezuges. Allerdings entfällt auch der Zuschuss zur Krankenversicherung (GKV und PKV) für Rentner.
Die Spezialisten raten deshalb für die zusätzliche Absicherung zu Immobilien- und Aktienfonds. Versicherte der Versorgungswerke sollten zudem die Kindererziehungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung beantragen – und sich damit auch dort einen grundsätzlichen Anspruch sichern. Ebenso wichtig: eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuschließen.Wer sich frühzeitig einen Überblick zu Satzung und Rentenmitteilungen im eigenen relevanten Versorgungswerk verschafft, ist vor Überraschungen sicher. Und im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung muss sich der Arzt am Ende doch selbst informieren oder beraten lassen, wie viel Abschlag im Versorgungswerk der Vorruhestand kostet.
Welche Probleme Versorgungswerke haben
Versorgungswerke haben einen massiven Liquiditätsbedarf wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase. Um neue Mitglieder zu werben, bieten sie einen hohen Rechnungszins an. In seltenen Fällen muss der Super-Zins bei einer noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase dann reduziert werden. Selbst nach dem Rentenbeginn können Kürzungen erfolgen, was tatsächlich schon einmal geschehen ist. Und gerade Neueinsteiger in die Versorgungswerke bemängeln die nötige Transparenz. Sie bekommen keine konkreten Geldbeträge genannt, sondern nur Punkte, die nach Kassenlage mit Punktwerten multipliziert werden. Nur wenn die Versorgungswerke ordentlich wirtschaften, geht es den Versicherten auch gut. Doch da liegt ein kleiner Haken, denn die Überprüfung fällt nicht leicht: Es gibt keine Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu den Kapitalanlagen. Lediglich eine Rechts- und Versicherungsaufsicht durch die Länderministerien kümmert sich darum. Falls Versorgungswerke in Not geraten, wie es schon vorgekommen ist, gibt es bislang kein gültiges Rettungskonzept.
(Thomas Soltau)