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Versicherungen

Zwei Jahre – so lange dürfen Kunden verlangen, dass Herstellungsfehler bei Elektrogeräten kostenlos vom Händler behoben werden oder, dass das Gerät ersetzt wird. Alle Macken oder Schäden, die erst später auffallen, müssen Käufer hingegen auf eigene Kosten beseitigen lassen. Ein hohes Risiko, gerade in Zeiten, in denen manch einen das Gefühl beschleicht, dass selbst teure Anschaffungen, wie Smartphones oder Tablets, immer schneller den Geist aufgeben.

Diebstahl oder Schaden kann man versichern

Das weiß auch die Versicherungsbranche – und hat mit entsprechenden Angeboten reagiert. Fast für jedes Gerät können Kunden inzwischen eine Garantie- oder Reparaturversicherung abschließen. Je nach Produkt und Tarif dehnen solche Policen entweder die gesetzliche Gewährleistungsfrist aus oder versprechen Ersatz, wenn das Gerät gestohlen wird. Manche Versicherer werben auch damit, die Reparaturkosten zu übernehmen, wenn das Gerät wegen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßer Bedienung nicht mehr richtig funktioniert.

Viel heiße Luft bei den Versicherungen

Das klingt zunächst sehr beruhigend. Im Ernstfall aber machen viele Kunden die Erfahrung, dass ihre Versicherung – wenn überhaupt – nur einen Teil des Schadens reguliert und sie doch nicht so gut versichert waren wie gedacht. Was das bedeutet, lässt sich gut am Beispiel der recht beliebten Handyversicherungen illustrieren.

Günstiger Preis, schlechte Leistung

Gerade die Tarife der sogennanten Handyversicherungen wirken auf den ersten Blick zunächst eher preiswert. Üblicherweise kosten sie zwischen fünf und zehn Euro pro Monat – weshalb viele Kunden die Versicherung schon beim Kauf abschließen. Allerdings ist auch eine günstige Handyversicherung objektiv zu teuer, wenn die Leistung des Versicherers fragwürdig ist – und genau das attestieren Verbraucherschützer dem angeblichen Schutz fürs Smartphone, Tablet bzw. Handy.

Neuwert wird beim Smartphone selten ersetzt

Bei Handyversicherungen handelt es sich nämlich in den allermeisten Fällen um Zeitwertversicherungen. Wer also sein knapp zwei Jahre altes iPhone fallen lässt, erhält von der Assekuranz nicht den Kaufpreis erstattet, sondern muss sich mit einem deutlich niedrigeren Betrag bescheiden – erst Recht, wenn, wie so oft, bereits ein moderneres Nachfolgegerät auf dem Markt ist.

Tückisches im Kleingedruckten

Hinzu kommt, dass die Kunden bei vielen Anbietern zumindest bei einem Diebstahl einen Teil der Kosten als Eigenleistung bestreiten müssen – wenn sie bei einem Schaden nicht sogar ganz darauf sitzen bleiben. Denn fast alle Handyversicherer zahlen bei einem Diebstahl nur, wenn der Kunde das Telefon im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Und das ist in der Praxis die große Ausnahme. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschutz-Organisation „Marktwächters Finanzen“ zeigt: 77 Prozent aller Handybesitzer verwahren das Gerät in der Öffentlichkeit so, dass die Versicherung nicht einspringen müsste, wenn es tatsächlich geklaut würde. Der Transport in der Mantel- oder Hosentasche zum Beispiel genügt nicht, um die strengen Vorgaben der Gesellschaften zu erfüllen. Kann man das nicht, sind Smartphone oder Tablet nach einem Diebstahl nicht nur weg, sondern auch nicht versichert.

Tipp: Wer übereilt – etwa im Elektromarkt oder Online – eine Versicherung abgeschlossen hat, muss sich an den Vertrag nicht in jedem Fall gebunden sehen: Der Gesetzgeber gewährt Verbrauchern in diesem Fall ein 14-tägiges Widerrufsrecht.