Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Als der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) Anfang der 2000er Jahre die nachgelagerte Besteuerung erfand, blieb der Aufschrei der Bevölkerung aus. Vermutlich, weil die negativen Folgen der Reform für die meisten Menschen kaum greifbar waren.

Inzwischen allerdings zahlen auch immer mehr Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand Steuern auf ihre Altersversorgung – und erleben die schmerzhaften Einbußen am eigenen Leib.

Zwar konnten viele von ihnen während des Berufslebens einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Doch weil die Belastung der Ruheständler mit jedem Jahr steigt, wächst (auch unter Juristen) die Sorge, dass die Reform aus dem Jahr 2005 zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung der Rente führen könnte. Eine solche läge vor, wenn der steuerfreie Rententeil im Ruhestand geringer ist als die versteuerten Rentenbeiträge während des Arbeitslebens. Ärzte und Ärztinnen würden dann auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge nochmals Steuern zahlen. 

Wie neue Regelungen Doppelbesteuerung vermeiden sollen

Nachdem inzwischen sogar der Bundesfinanzhof in München dieses Problem adressiert hat, reagiert die Politik nun und versucht mit neuen Regelungen, die drohende Doppelbesteuerung noch zu vermeiden. Entsprechend ist seit dem vergangenen Jahr die frühere Beschränkung für den Abzug von Ausgaben für die Altersvorsorge aufgehoben, sodass Ärztinnen und Ärzte 100 Prozent ihrer Aufwendungen in die Steuer bringen können – wenn auch gedeckelt auf den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West. Für Alleinstehende beträgt dieser derzeit 27.565 Euro pro Jahr, Zusammenveranlagte können im Jahr 2024 bis zu 55.130 Euro absetzen. 

Weitere Neuerung: Der steuerpflichtige Rentenanteil für (künftige) Rentenjahrgänge steigt langsamer als ursprünglich geplant. Statt 1,0 Prozent Plus pro Jahr sind es ab jetzt nur noch 0,5 Prozent. Für Versorgungsbezüge, die in diesem Jahr zum ersten Mal fließen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 statt 84 Prozent.

Der Termin, ab dem die Ärzteversorgung vollständig besteuert wird, verschiebt sich von 2040 auf 2058. Ob diese Schritte ausreichen, um eine drohende Doppelbesteuerung endgültig abzuwenden, ist unter Finanzexperten zwar umstritten. Immerhin aber werden künftige Versorgungsempfänger erst einmal steuerlich entlastet. 

Freiwillige Zuzahlungen zur Altersversorgung: Zusätzlich vorsorgen und Steuern sparen

Wie viel von der Rente versteuert werden muss, richtet sich danach, in welchem Jahr zum ersten Mal eine Rente und Versorgungsleistung fließt. Für alle, die vor 2006 zum ersten Mal ihr Ruhegeld bezogen, liegt der steuerrelevante Teil bei 50 Prozent. Ab da stieg er kontinuierlich an. Bis 2040, so der ursprüngliche Plan, sollten Renten- beziehungsweise Versorgungszahlungen dann zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz des Empfängers unterliegen.

Diesen Zeitraum hat die Ampel nun allerdings bis 2058 gestreckt. Zudem erlaubt das Gesetz es inzwischen, die Aufwendungen zur Ärzteversorgung zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzusetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EstG).Zwar ist der Höchstbetrag, der steuermindernd anerkannt wird, auf den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gedeckelt. Angestellte Ärzte müssen zudem hinnehmen, dass sich ihr Abzugsbetrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil verringert.

Für die allermeisten Ärztinnen und Ärzte lohnt es sich aber dennoch, neben den Pflichtabgaben auch freiwillige Zahlungen zur Altersversorgung zu leisten. Erstens können sie auf diese Weise ihre aktuelle Steuerlast senken. Zweitens erhöhen sie ihre Bezüge fürs Alter. Zwar werden mit höheren Versorgungszahlungen im Ruhestand auch höhere Steuern fällig. Jedoch dürfte der persönliche Steuersatz zu dieser Zeit deutlich geringer ausfallen als während des aktiven Berufslebens. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die freiwillige Mehrzahlungen in ihre Altersversorgung leisten, bewirken zudem, dass sich die Hinterbliebenenversorgung erhöht und sie im Falle einer Berufsunfähigkeit mehr Geld erhalten.