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Finanzen

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) definieren eine Erbschaft als «einen Erwerb von Todes wegen». Gesetzliche Erben oder durch ein Testament als Begünstigte eingesetzte Personen müssen dem Gesetz nach auf das geerbte Vermögen deshalb Erbschaftssteuer zahlen. Ob Erb-, Vermächtnis-, Pflichtteilsfall oder Schenkung: Wer Geld bekommt, muss Steuern zahlen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Betroffene die Erbschaft annimmt.

Welche Freibeträge gibt es?

Freibeträge fallen umso höher aus, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Das bedeutet: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben, Kinder von jedem Elternteil 400.000 Euro, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Wann muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Erben haben ab dem Todestag insgesamt drei Monate Zeit, um das geerbte Vermögen ans Finanzamt zu melden. Manchmmal wird er Fiskus auch schon über das Standesamt informiert, aber verlassen sollte man sich darauf nicht. Liegt das Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag, muss eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Steuer muss dann zu dem im entsprechenden Steuerbescheid genannten Termin bezahlt werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags muss der Wert des Erbes versteuert werden. Die Höhe hängt auch hier vom verwandschaftlichen Grad ab. Am wenigsten zahlt die Steuerklasse eins, in die Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Enkel zählen. Sie müssen auf die verbleibende Summe nach Abzug des Freibetrags sieben Prozent zahlen – falls der Rest den Wert von 75.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen kann die Erbschaftssteuer auf maximal 30 Prozent steigen.

Geschwister, deren Kinder, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner zählen zur Steuerklasse zwei. Hier liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent, der höchste bei 43 Prozent. Zur Steuerklasse drei zählen alle anderen Personen. Der niedrigste Steuersatz beträgt hier zwischen 30 Prozent und 50 Prozent.

Welche Besonderheiten gibt es bei geerbten Immobilien?

 Erbschaftssteuer für Wohneigentum fällt nicht an, wenn der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt und nicht verkauft. Handelt es sich bei den Erben um die Kinder oder Enkel, wird die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Für andere Erben gibt es keine Steuerbefreiung.

Wie lässt sich Erbschaftssteuer sparen?

Vor allem durch Schenkungen zu Lebzeiten, denn hier können die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden.