Preisentwicklung für ärztliche Leistungen auf niedrigem Niveau
A&W RedaktionWie haben sich die Preise für Leistungen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in den letzten Jahren im Vergleich zum Krankenhausbereich und zur generellen Lohnsteigerung entwickelt? Diese Frage hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht und legte maßgebliche Zahlen nebeneinander. Die Antwort fällt für die Vertragsärzte ernüchternd aus.
In den Jahren 2010 bis 2017 stieg der Nominallohnindex aller Angestellten in Deutschland um knapp 19 Prozent. Der Tarifvertrag für leitende Oberärzte im Krankenhaus führte im selben Zeitraum zu einer Gehaltssteigerung von etwa 15 Prozent, wobei Sonderentgelte hier nicht eingerechnet sind. Ebenso nahm der Bundesbasisfallwert der Krankenhäuser um 15 Prozent zu. Dieser Wert bestimmt, welche Eurobeträge die Krankenkassen für die nach Schweregrad gegliederten Behandlungspauschalen an die Krankenhäuser zahlen müssen.
Die Preise der ärztlichen Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte basieren auf einer Punktzahlbewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Multipliziert mit dem bundeseinheitlichen Orientierungswert für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten resultiert ein Eurobetrag. Die Entwicklung des Orientierungswerts bestimmt daher maßgeblich die Einnahmen der Praxen. Dieser Wert verzeichnete lediglich einen Zuwachs von rund 6 Prozent und lag damit deutlich unter den herangezogenen Vergleichswerten.
Hintergrund
Nominallohnindex: Auf Grundlage der durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienste (inklusive Sonderzahlungen) aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich errechnet das Statistische Bundesamt den Nominallohnindex.
Bundesbasisfallwert Krankenhäuser: Die Höhe des Preises von DRG-Leistungen in Krankenhäusern ist Ländersache. Mithilfe des Bundesbasisfallwerts sollen unterschiedlich hohe Fallwerte der Länder in einen bundesweiten Preiskorridor geführt werden.
Weitere Informationen unter:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/lbfw/bfw/index_09446.html
Tarifvertrag für Ärzte: Die dargestellten Daten beziehen sich auf angestellte Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Weitere Informationen unter:
http://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/kommunal/tr/
Orientierungswert Vertragsärzte: Die Bezahlung im vertragsärztlichen Bereich setzt sich aus der Anzahl der Punkte einer Leistung und der Höhe der Punktwerte zusammen. Auf Bundesebene wird der Orientierungswert für die Höhe der Punktwerte ausgehandelt.
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