Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Geldanlagen

Attraktive Immobilien sind entweder ausverkauft oder überteuert. Normale Sparanlagen lohnen schon lange nicht mehr – Ärzte, die ihr Geld als Altersvorsorge anlegen wollen, stehen hier vor einem echten Dilemma. Oftmals suchen sie dann die Beratung eines angeblichen Finanz-Profis – und haben anschließend den Schaden. Vor allem Investitionen am grauen Kapitalmarkt erweisen sich als hochriskant.

Beteiligung am Unternehmen bedeutet Haftung

Leider sind Ärzte ein besonders begehrtes Klientel, denn sie gelten als wohlhabend. Deshalb werden ihnen überdurchschnittlich oft teure Beteiligungen an Firmen am grauen Markt angeboten. Der Arzt als Mitunternehmer – das klingt im ersten Moment interessant. Zumal es meistens um Beteiligungen an attraktiven Branchen geht. Darunter sind beispielsweise Ölförderunternehmen oder auch größere Immobilienprojekte z.B. der Bau von Sozialwohnungen.

Wer sich hier als Mitunternehmer ködern lässt, muss allerdings auch das unternehmerische Risiko mittragen. Das tut der Arzt in gewisser Weise auch bei einem Aktieninvestment. Kursstürze kann man allerdings häufig einfach aussitzen. Wer dringend Geld benötigt, kann das Wertpapier dann immer noch mit Verlust verkaufen. Beteiligungen am grauen Kapitalmarkt können aber nicht weiterverkauft werden. Kommt das Unternehmen in Schwierigkeiten, kann das für den Anleger den Totalverlust seiner Einlage bedeuten.

Von Geldanlage zur wirtschaftlichen Belastung

Was viele Ärzte nicht wissen: Im schlimmsten Fall sind sie sogar verpflichtet, Kapital nachzuschießen! Als Mitunternehmer haften sie nämlich auch für die Verluste. Geht die Firma in die Insolvenz, ist also nicht nur das bisherige Investment futsch, sondern es klopft eventuell noch der Insolvenzverwalter an die Tür und verlangt Nachschub sowie die Rückzahlung von bereits erhaltenen Gewinnen.

Ist der Arzt einmal in diese Falle getappt, hat er leider nicht mehr viele Möglichkeiten. Um die wirtschaftliche Belastung durch die Beteiligung loszuwerden, muss er nachweisen, dass er falsch beraten wurde.

Fehlerhafte Anlageberatung nachweisen

Eine entscheidende Rolle spielen hier die Unterlagen, die dem Arzt bei der Anlageberatung ausgehändigt wurden. In der Regel gehört ein Unternehmensprospekt dazu. Diesen sollte man sehr genau studieren und unbedingt aufbewahren, denn er kann in einem juristischen Verfahren als Beweismittel dienen. Dies gilt vor allem, wenn in dem Prospekt für die Beteiligung geworben wurde. Dann muss nämlich auch über die Risiken des Projekts aufgeklärt werden. Wurde dies versäumt oder nicht in ausreichendem Maße umgesetzt, hat der Arzt vor Gericht zumindest die Chance, sich von weiteren Verpflichtungen frei sprechen zu lassen. Ob er auch sein Geld im Rahmen eines Schadensersatzverfahrens wiederbekommt, steht auf einem anderen Blatt.

Hat der Arzt ungewollt ein riskantes Investment getätigt, kann er unter Umständen auch den Anlageberater in Haftung nehmen. Dafür muss er den Beratungsfehler allerdings nachweisen können. Wer bisher ausschließlich konservativ investiert hat und plötzlich ein hochriskantes Papier in Händen hält, hat durchaus gute Chancen, dass man ihm die Unwissenheit abnimmt.

Investment am grauen Markt lieber meiden

Grundsätzlich gilt: Wer das Risiko scheut, sollte Investments am grauen Kapitalmarkt grundsätzlich meiden. Will man die Unterstützung eines Anlageberaters, sollte es sich um jemanden handeln, der eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 KWG besitzt.”Finanzberater” ist nämlich kein geschützter Titel, jeder kann sich so nennen und somit auch Anleger in die Irre führen.

Unser Tipp: Egal wie attraktiv das Angebot klingt. Unterschreiben Sie den Vertrag auf keinen Fall vor Ort. Lassen Sie Ihren Anwalt das Angebot bzw. den Anlageprospekt prüfen. Juristen erkennen windige Formulierungen sehr schnell und können die haftungsrechtlichen Risiken konkret benennen. Will der Anlageberater Sie zur Unterschrift drängen (“ich kann Ihnen dieses Angebot aber nur heute garantieren”) oder wird er bei der Erwähnung der juristischen Prüfung nervös, suchen Sie sich besser gleich einen anderen Berater.