Betriebliche Altersvorsorge: Der Mediziner als Banker
A&W RedaktionBetriebliche Altersvorsorge muss nicht gleich Liquiditätsabfluss bedeuten. Im bAV-Durchführungsweg bleiben die Beiträge in der Praxis und können dort zur Innenfinanzierung eingesetzt werden. Experte Manfred Baier erklärt, wie genau das funktioniert.
Ganz gleich, ob Hausarzt, Röntgenologin oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die allermeisten Mediziner und Medizinerinnen schleppen viele lange Jahre teure Bankkredite mit sich herum, die sie für ihre Praxisausrüstung aufgenommen haben. Manche haben sich sogar überschuldet. Und in Privatkliniken, so schick sie auch daherkommen mögen, sieht es oft nicht anders aus.
Ein Bankkredit macht nur Sinn, wenn die Einnahmen aus dem finanzierten Gerät die Kreditkosten übersteigen, den sogenannten Leverage-Effekt auslösen. Welcher Arzt, welche Geschäftsführerin einer medizinischen Einrichtung vermag dies auszurechnen beziehungsweise den Break-Even-Point vorauszusagen? Dafür bedarf es schon einer gehörigen Portion betriebswirtschaftlichen Know-Hows.
Abhilfe kann von einer ganz unerwarteten Seite kommen. Warum nicht quasi eine eigene Bank gründen? Mit der sogenannten „pauschaldotierten Unterstützungskasse“. Sie ist zwar zuvorderst ein Instrument im vierten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge und erfüllt dort ihre Zwecke zur Mitarbeiterbindung und -Gewinnung, aus Unternehmersicht jedoch – und jeder nicht angestellte Arzt, jede Ärztin ist unternehmerisch tätig – dient sie betriebswirtschaftlichen Zwecken, insbesondere der Innenfinanzierung.
Die eigene Bank im Unternehmen
Im Gegensatz zu den versicherungsförmigen bAV-Durchführungswegen bleiben die Beiträge zur pauschaldotierten U-Kasse (pdUK) in der Regel im Unternehmen (Arztpraxis oder Privatklinik). Sie werden zum Beispiel zur Ablösung teurer Bankkredite, zur Finanzierung von Anschaffungen im Anlagevermögen oder zum Aufbau von Liquiditätsreserven für Krisenzeiten eingesetzt. Deshalb wird die pauschaldotierte U-Kasse (pdUK) gemeinhin oft als „Unternehmerbank“ bezeichnet. Und weil die Finanzämter die pdUK als soziale Einrichtung anerkennen, genießt sie nebenbei auch noch steuerliche Vorteile.
Im Gegenzug bietet sie den Mitarbeitenden dafür, dass diese ihrem Arbeitgeber ihre Beiträge wie bei einer Einzahlung auf ein Sparbuch zur Verfügung stellen, eine anständige Verzinsung von beispielsweise bei 1,5 oder zwei Prozent im Jahr.
Um zu ermessen, welche realistische Verzinsung das Unternehmen seinen Mitarbeitenden anbieten kann und will, bietet der Bundesverband Pauschaldotierte Unterstützungskasse hier einen so genannten Liquiditätsrechner.
Die Zahlungsflüsse lassen sich genau kalkulieren, sodass der Arbeitgeber genau weiß, für welchen Zeitpunkt er welche Mittel zur Zahlung der Betriebsrente bereithalten muss. Zur Kontrolle braucht es einen spezialisierten Konzeptionär, bei dem die drei Stränge der für die Einrichtung und Verwaltung einer U-Kasse notwendigen Disziplinen in einer Hand zusammenlaufen: Rechts- und Steuerberatung sowie betriebswirtschaftliche Begleitung.
Zusätzliche Sicherheit bietet der Umstand, dass anders als bei versicherungsförmigen bAV-Angeboten die Beträge als Einmalzahlung fällig werden. Dadurch reduziert sich das Haftungsrisiko im Vergleich zu einer Versicherungs-bAV nochmal. Wichtig aus Arbeitnehmersicht: Die Ansprüche aus der pauschaldotierten Unterstützungskasse sind im Notfall durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert.
*Manfred Baier ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskasse und Geschäftsführender Gesellschafter der Authent-Gruppe.