Neues Medikament gegen COVID-19 ab Montag im Einsatz
Marzena SickingDas erste orale Medikament gegen COVID-19 kann von Ärzten ab Montag verordnet werden. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Das neue Arzneimittel soll schwere Krankheits- und Todesfälle bei Risikopatienten verhindern.
Das oral anwendbare antivirale Medikament Molnupiravir der Firma Merck Sharp & Dohme steht niedergelassenen Ärzten ab Montag zur Behandlung von COVID-19 zur Verfügung. Die Bundesregierung hat von dem Arzneimittel, das unter dem Handelsnamen “Lagevrio” geführt wird, 80.000 Dosen beschafft. Es soll zur Behandlung von nicht hospitalisierten COVID-19-Patienten ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden.
Daten aus der für die Zulassung eingereichten Studie zeigen, dass die Hospitalisierungs- und Sterberate bei mit Molnupiravir behandelten Patienten (Gabe über fünf Tage, 2x800mg/Tag) um etwa 30 Prozent niedriger liegt als in der Vergleichsgruppe, der nur Placebos verabreicht wurden.
Hinweise zur Anwendung
Insbesondere aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit, sollte das Medikament derzeit aber nur Patienten verordnet werden, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Entscheidungskriterien sind demnach primär ein hohes Alter und das Vorliegen von Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, chronische Niereninsuffizienz, Krebs sowie Herz- und Lungenerkrankungen. Die Einnahme von Molnupiravir sollte innerhalb von fünf Tagen nach Einsetzen von COVID-19 Symptomen beginnen. Bei immunsupprimierten Patienten mit unzureichender Impfantwort wird nicht Molnupiravir, sondern die Gabe monoklonaler Antikörper empfohlen.
Vertragsärztinnen und -ärzte können die Verordnung nach einer individuellen Risikoabwägung auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) ausstellen und dieses direkt an eine Apotheke übermitteln. Voraussetzung ist ein positives Testergebnis. Als Kostenträger geben sie – wie beim COVID-19-Impfstoff – das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem IK 103609999 an. Die Apotheken dürfen die Arzneimittel nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung beim Großhandel bestellen und an den Patienten abgeben. Eine Bevorratung in der Apotheke ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen für Angehörige der medizinischen Fachberufe für den Gebrauch von Molnupiravir stellt die KBV hier zur Verfügung.
Quelle: KBV