Abwertung der PCR-Tests – KBV reicht Klage ein
A&W RedaktionKürzlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen die Absenkung der Vergütung für Corona-Tests eingereicht. Die Begründung: Der Beschluss sei rechtswidrig, da die Festsetzung des neuen Preises durch den Erweiterten Bewertungsausschuss ohne entsprechende Kalkulationsgrundlagen erfolgt sei.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte vor wenigen Wochen gegen die Stimmen der KBV beschlossen, dass PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 ab 1. Juli 2020 nur noch mit 39,40 Euro anstatt wie bisher mit 59 Euro pro Test vergütet und die Abrechnung der Untersuchung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt werden. Das will die KBV so nicht stehen lassen und hat deshalb Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Labore unter Druck
Zudem befürchtet die KBV, dass die Labore durch die kurzfristige Absenkung des Preises um 33 Prozent nicht mehr die flächendeckende Versorgung der Versicherten sicherstellen können. Was nach deren Auffassung wiederum zu einer konkreten Gefährdung der bislang erfolgreichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie führe.
Die KBV meint: „Derzeit besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, die aufgebauten Laborkapazitäten für Corona-Tests aufrechtzuerhalten und nicht leichtfertig durch eine Absenkung Versorgungsengpässe in Kauf zu nehmen.“ Aufgrund dessen fordert sie, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses solange ausgesetzt wird, bis das Gericht über die Klage entschieden hat.
Keinen Grund für Abwertung des Tests
Weiter meint die KBV, dass der Ausschuss den Preis willkürlich festgesetzt habe. Denn erst kurz zuvor habe das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung den Preis unter Heranziehung entsprechender Datengrundlagen mit 50,50 Euro kalkuliert. So ist es unverständlich, warum der EBA nur zwei Tage später den Preis auf 39,40 Euro festgesetzt hat. „Für diese erhebliche Absenkung wurden keine konkreten Gründe beziehungsweise Kalkulationsergebnisse genannt“, sagt die KBV.
Mit dieser unangemessenen Abwertung können die Labore die SARS-CoV-2-Tests nicht mehr kostendeckend durchführen. „Diese Tests sind und bleiben kostenintensiv“, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Hierfür werden Infrastruktur, Raum, Geräte sowie vor allem entsprechend qualifizierte Mitarbeitende benötigt, die im Schichtsystem rund um die Uhr und am Wochenende im Einsatz seien, um die hohen Testkapazitäten der Labore zu gewährleisten.
„Die Absenkung der Vergütung des Tests um rund ein Drittel ist angesichts der Leistungen und des hohen Engagements der Mitarbeiter absolut unangemessen“, sagte auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. So hätten die Labore ihre Strukturen erweitert und seien somit in Vorleistung gegangen, um die steigende Zahl an Testungen zu bewältigen. Und jetzt wollten die Krankenkassen das nicht mehr bezahlen.