Ab Januar: Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand kommt
Marzena SickingEs ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber besser als nichts: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat entschieden, allen Arztpraxen mit direktem Patientenkontakt ab Januar einen Zuschlag für den allgemeinen Hygieneaufwand zu zahlen.
Über steigende Hygienekosten wird seit Jahren gestritten, Corona ist ein zusätzlicher Kostentreiber. Auf dem Großteil der Aufwendungen blieben Praxen bisher sitzen, da der Anstieg weder im EBM noch im Orientierungswert erfasst wurde. Um Peanuts handelt es sich leider nicht: Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden.
Inzwischen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss zumindest teilweise eingelenkt: Alle Haus- und Fachärzte mit direktem Patientenkontakt erhalten ab 1. Januar 2022 einen kleinen Hygienezuschlag.
98 Millionen für allgemeine Hygieneaufwendungen
Die gesetzlichen Krankenkassen, die gegen den Beschluss gestimmt hatten, müssen für den Hygienezuschlag im kommenden Jahr 98 Millionen Euro bereitstellen. Pro Praxis wird ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent) ausgegeben, der ab Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird. Ausgenommen sind nur Patientenkontakte, die über Videosprechstunde laufen, da hier keine zusätzlichen Hygienekosten entstehen können. Außerdem wurde beschlossen, dass der Zuschlag für alle Fachgruppen einheitlich ist, da sich die allgemeinen Hygienekosten je Behandlungsfall nur unwesentlich unterscheiden würden.
Mit den Zuschlägen sollen nicht nur die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten, sondern auch Hygieneberatung und Fortbildung abgegolten werden.
Die KBV versicherte, an dem Thema weiter dranzubleiben und separat noch über Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen, Dialysen und Endoskopien zu verhandeln. In diesen Bereichen seien die Aufwendungen für Hygiene deutlich höher.
Die Hygienekosten in den Arztpraxen sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Gründe sind unter anderem Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, die höhere Aufwendungen in den Praxen nach sich ziehen. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden.
Kassen blockieren seit Jahren
Die KBV fordert deshalb seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der zusätzlichen Hygienemaßnahmen in Arztpraxen und hat dies bereits mehrfach in die Verhandlungen mit den Krankenkassen eingebracht. Diese hatten eine Beschlussfassung immer wieder hinausgezögert und finanzielle Forderungen abgelehnt. Die KBV hatte deshalb den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.
Quelle: kbv Praxisnachrichten