Braucht Ihre Praxis einen Hygienebeauftragten?
Themenpartner VirchowbundAb wann braucht eine Arztpraxis einen Beauftragten für Hygiene? Lohnt sich eine Fortbildung für MFA? Der Virchowbund gibt Antworten.
In Arztpraxen ist gutes Hygienemanagement essenziell. Die Ernennung eines Hygienebeauftragten ist dafür nicht immer erforderlich. Praxisinhaber müssen jemanden ernennen, sobald sie ambulante Operationen in Ihrer Praxis anbieten (§23 Infektionsschutzgesetz.)
Die genauen Vorgaben für Hygienebeauftragte variieren je nach Bundesland gemäß §23 IfSG und der entsprechenden Hygieneverordnung. Das Ziel ist die Reduzierung nosokomialer Infektionen. Um festzustellen, ob die Praxis einen Hygienebeauftragten benötigt, hilft ein Blick in das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
So können Sie Hygienebeauftragte ernennen
Es gibt verschiedene Wege, einen Hygienebeauftragten einzusetzen, wobei die Voraussetzungen je nach Bundesland und Personengruppe variieren.
Praxisinhaber und Chef sind letztlich verantwortlich für die angemessene Erfüllung aller Hygieneaufgaben.
1. Eine Möglichkeit ist, eine MFA-Stelle mit einer bereits qualifizierten Hygiene-MFA zu besetzen. Aufgrund des Fachkräftemangels aktuell keine leicht Aufgabe – und die qualifizierte MFA wird ein höheres Einstiegsgehalt verlangen.
2. Eine andere Option besteht darin, vorhandene Mitarbeiter mit der Position zu betrauen. Welche formalen Qualifikationsvoraussetzungen diese dafür mitbringen müssen, ist länderspezifisch. Der Mitarbeiter muss freigestellt werden, um an der Fortbildung teilzunehmen, seine Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen und hygienespezifischen Aufgaben wahrzunehmen. Auch könnte mit der Zusatzqualifikation eine Gehaltserhöhung angemessen sein.
3. Praxisinhaber mit abgeschlossener Facharztausbildung können sich auch selbst zum Hygienebeauftragten qualifizieren. Dafür müssen sie eine 40-stündige Fortbildung absolvieren. Beachten sollten sie dabei die Vorgaben der Hygieneverordnung ihres Bundeslandes. In einigen Ärztekammern kann man für die Fortbildung auch CME-Punkte erhalten.
Aufgaben des Hygienebeauftragten
Der/die Hygienebeauftragte sorgt dafür, dass die Hygienestandards in der Praxis eingehalten werden. Das Ziel ist dabei vor allem, Infektionen zu vermeiden. Ein Hygienebeauftragter prüft, ob das Praxisteam Hygienevorschriften einhält. Er gibt Wissen weiter und erstellt relevante Dokumente.
Konkret gehören dazu:
- Entwicklung eines individuellen Hygienekonzepts mit maßgeschneiderten Hygieneplänen für die Praxis
- Ableitung von Hygienemaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Praxisleitung und dem Team
- Dokumentation des Konzepts, der Pläne und Maßnahmen zur Wirkungskontrolle und rechtlichen Absicherung
- Überwachung der Einhaltung aller Hygienemaßnahmen
- Verbesserung der Praxisabläufe im Hinblick auf die Hygiene
- Vorbereitung und Durchführung von Praxisbegehungen
- Kommunikation mit Gesundheitsbehörden im Auftrag der Praxisleitung
- Meldung von Verdachtsfällen und nosokomialen Infektionen an die Praxisleitung
- Zusammenarbeit mit dem/der QM-Beauftragten
Hygienevorschriften und Dokumentationsvorlagen müssen ab und zu auf Aktualität überprüft und angepasst werden. Die Informationen stellen die KBV, die Landesärztekammern und Gesundheitsämter bereit. Welche Stellen dies übernehmen, variiert jedoch – wieder einmal – nach Bundesland.
Virchowbund-Mitglieder können auf der Suche nach Hygienebeauftragten die Fort- und Weiterbildungsvereinbarung sowie die neu integrierte Stellenbörse für MFA nutzen. Auch Vorlagen zur Dokumentation von Hygienemaßnahmen und frei zugängliche Informationen zu hygieneverwandten Themen wie Praxisbegehungen oder Gefährdungsbeurteilung sind verfügbar.
Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zulassung: Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) antwortet in der Kolumne „Praxis aktuell“ auf häufige Fragen, die niedergelassene und angestellte Ärzte und MFA im Praxisalltag umtreiben und gibt Tipps aus der Rechtsberatung.
Unser Tipp: Virchowbund-Mitglieder können auf der Suche nach Hygienebeauftragten die Fort- und Weiterbildungsvereinbarung sowie die neu integrierte Stellenbörse für MFA nutzen. Auch Vorlagen zur Dokumentation von Hygienemaßnahmen und frei zugängliche Informationen zu hygieneverwandten Themen wie Praxisbegehungen oder Gefährdungsbeurteilung sind verfügbar.