Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Mit privaten Tätigkeiten am Arbeitsplatz geht täglich viel Arbeitszeit verloren. Doch was erlaubt und verboten ist, wissen auch viele Praxisinhaberinnen und -inhaber nicht genau. Manche Aktionen erfordern eine klare Reaktion, bei anderen Verhaltensweisen ist eher Augenmaß gefragt. Das sollten Sie wissen.

Sind private Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt?

Während der Arbeitszeit ist der Mitarbeiter grundsätzlich verpflichtet zu arbeiten. Wer privat telefoniert oder Zeitung liest, tut genau das nicht. Das kann einen Arbeitszeitbetrug darstellen, der zur Abmahnung und bei Wiederholung in letzter Konsequenz auch zur Kündigung führen kann. Aber, mal ganz ehrlich, wir alle machen es ab und zu. Hier kommt es natürlich auf die Häufigkeit und die Länge des Gesprächs an. Der Praxisinhaber kann nichts sagen, wenn die MFA kurz zu Hause Bescheid gibt, dass es heute später wird. Oder wenn es sich um einen Notfall handelt, weil zum Beispiel ein Kind aus der Schule abgeholt werden muss. Anders sieht es hingegen aus, wenn die MFA mehrmals die Woche mit ihrer Freundin telefoniert oder mit dem Partner Beziehungsprobleme wälzt. Doch Vorsicht: Wissen Arbeitgeber, dass ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat telefonieren, und dulden dieses Verhalten, kann es zur betrieblichen Übung werden. Das Nichtstun gilt dann als Erlaubnis. Allerdings erst dann, wenn Chefs das Verhalten schon über längere Zeit durchgängig dulden.

Darf die MFA den Praxiskopierer für private Kopien nutzen?

Das ist verboten und das gilt bereits für eine einzige private Kopie. Zum einen verwendet die MFA Betriebsmittel für private Zwecke, zum anderen handelt es sich um Diebstahl. Egal, wie geringfügig das Mitgenommene auch ist. Vor zehn bis 15 Jahren konnte ein solches Verhalten sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Dann sorgte der bundesweit bekannt gewordenen Fall der Kassiererin “Emmely” für Aufsehen, die zwei nicht ihr gehörende Getränkebons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte. Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber bei einem Bagatelldiebstahl am Arbeitsplatz in der Regel zunächst abmahnen muss, wenn das Arbeitsverhältnis schon sehr lange störungsfrei besteht. Im Wiederholungsfall droht aber auch hier eine Kündigung

Dürfen sich Mitarbeiter private Pakete ins Büro schicken lassen?

Das ist problematisch, denn damit geht Arbeitszeit verloren und der Praxisablauf wird gestört. Zudem sollten Chefs bedenken: Wer Päckchen bekommt, muss sie auch bestellt haben ­ vielleicht während der Arbeitszeit? Praxisinhabern kann daher nur geraten werden, den Mitarbeitenden die Zusendung von privaten Paketen zu verbieten. Zumindest aber sollten die Mitarbeiter fragen. Denn private Einkäufe gehören grundsätzlich in die Freizeit.