Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vermischtes

Wer keine Zeit hat, zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen oder erst in einigen Wochen einen Termin bekommt, könnte eine Fernbehandlungen verlockend finden. Und genau hier entdecken manche Unternehmen ein interessantes Geschäftsfeld. Portale, die nicht nur Beiträge zum Thema Gesundheit, sondern auch entsprechende Beratung und Medikamentenversand anbieten, sind auf dem Vormarsch.

Medikamentenversand nach Fragebogen

Nach Recherchen des NDR Verbrauchermagazins “Markt” (Sendung vom 13. September, 20.15 Uhr im NDR) werden hierbei wohl auch rechtliche Grenzen ausgehebelt. Bei einigen Anbietern konnten die Reporter nach eigener Aussage verschreibungspflichtige Medikamente einfach bestellen. Darunter waren auch Antibiotika, Potenzmittel und sogar Opiate. Und das sogar ohne Arztbesuch. Patienten kommen also ohne fachliche Beratung an die Mittel. Sie müssen meist nur einige Fragen online beantworten. Außerdem die AGB anklicken und schon wird das gewünschte rezeptpflichtige Medikament durch eine Partnerapotheke des Anbieters geliefert.

Sechs Portale lieferten verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept

In der Stichprobe hat “Markt” bei sechs verschiedenen Online-Arzt-Portalen erfolgreich verschreibungspflichtige Medikamente bestellt. Darunter auch abhängig machende Opiate. Bei allen betroffenen Anbietern wurde nur schriftlich per Fragebogen das Problem und der Gesundheitszustand abgefragt. Videochat oder Telefonat waren nicht nötig. Trotz erfundener Angaben und Identität kamen die Medikamente alle nach wenigen Tagen an.

Nach Einschätzung von Prof. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, handelte es sich bei allen Medikamenten um Präparate, die eine Beratungssituation und/oder Nachbetreuung benötigen. Die Verschreibung der Medikamente ohne Identitätsprüfung und direkten Arztkontakt sei “ethisch unhaltbar”, so Prof. Martin Scherer. Vor allem bei der Verschreibung von Opiaten warnt er “Wenn ich so leicht an das Medikament drankomme ohne klaren Identitätsnachweis, dann sind Dealern Tor und Tür geöffnet.”

Ärzte aus dem Ausland bei Fernbehandlung beteiligt

Doch wie ist so etwas möglich? Diese Vorgehensweise ist in Deutschland schließlich verboten. Ein Rechtsverstoß liegt dennoch nicht vor, denn die Portale nutzen eine Gesetzeslücke. So wurden die Medikamente durchaus “verschrieben”. Allerdings nur von Ärzten mit irischer oder, im Fall des Opiates, bulgarischer Zulassung. In diesen Ländern ist eine Fernbehandlung nur per Fragebogen durchaus möglich bzw. nicht verboten. Und es gilt immer das Berufsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Arzt oder die Ärztin seinen/ihren Sitz hat. Dieses Schlupfloch nutzen die Unternehmen aus.

Auf Anfrage von “Markt” berufen sich die Online-Portale auf die Rechtsgrundlagen, die eine Fragebogenbehandlung durch EU-Ärzte ermöglichen. Es würden nur bestimmte Krankheitsbilder behandelt. Ein Anbieter betont, es hätte noch keinen einzigen “Anspruch (…) mit dem Inhalt eines Behandlungsfehlervorwurfes” gegeben. Zudem würde das deutsche Gesetz “keinen Ausschluss für eine fragebogengestützte Anamnese” kennen.