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Versicherungsrecht | Beiträge ab Seite 3

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Versicherungsrecht
Cannabis in einer Dose und die Hand eines Arztes, die ein Rezept unterschreibt

Keine Cannabis-Kostenübernahme bei anderweitigen Therapieoptionen

Krankenkassen müssen die Kosten für eine angemessene Behandlung übernehmen. Allerdings entscheidet nicht der Patient, welche Therapie die richtige ist, wie ein aktueller Fall zeigt. Ein 67-jähriger, schwerbehinderter Antragsteller aus Remscheid war vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit seinem Eilantrag gegen die gesetzliche Krankenkasse pronova BKK auf Übernahme der Kosten seiner Cannabisversorgung erfolglos.
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