Arzt gibt acht Jahre keine Steuererklärung ab: 800.000 Euro Nachzahlung!
Marzena SickingGibt man keine Steuererklärung ab, wird die Steuerschuld vom Finanzamt geschätzt. Wer einfach zahlt, ist noch lange nicht aus der Pflicht. So wurde jetzt ein Arzt wegen Steuerhinterziehung verurteilt, der seine Einkünfte jahrelang nur schätzen ließ und so eine Menge Geld sparte.
Ein 54-jähriger Arzt aus Essen soll massiv Steuern hinterzogen haben, so der Vorwurf der Behörden. Sein Fall wurde jetzt vor dem Landgericht Essen verhandelt.
Tatsächlich gab der Arzt acht Jahre lang keine Steuererklärung ab, sondern ließ sich die Steuerschuld vom Finanzamt jedes Jahr schätzen. Schätzungen des Finanzamts fallen meist sehr hoch aus, weshalb Steuerzahler in der Regel ihre Unterlagen dann doch noch schnell nachreichen. Für den Essener wirkten die Schätzungen aber wohl eher wie ein guter Deal, denn das Finanzamt setzte die jeweilige Steuer viel zu niedrig an.
Wahre Einkünfte zu verschweigen, ist Steuerhinterziehung
So hatte er beispielsweise 2008 wohl an die 700.000 Euro eingenommen. Die Steuerschuld hätte allein in diesem Jahr mehr als 260.000 Euro betragen. Geschätzt hat das Finanzamt aber nur auf knapp über 200.000 Euro. Da zahlte der Arzt lieber die Schätzung, so hatte er allein 2008 rund 60.000 Euro an Steuern “gespart”. Laut Anklage handelt es sich bei so einem Vorgehen allerdings um Steuerhinterziehung.
Dieses “Sparmodell” behielt der Arzt über insgesamt acht Jahre bei. Als schließlich Steuerfahnder vor seiner Tür standen, stellte sich heraus, dass der Steuerberater des Arztes die Einkommenssteuererklärungen durchaus erstellt hatte. Der Arzt hatte sie allerdings nie beim Finanzamt eingereicht.
Auf Basis der Unterlagen konnte errechnet werden, dass der Mediziner insgesamt 800.000 Euro zu wenig an Steuern abgeführt hatte.
Der angeklagte Mediziner räumte vor Gericht die Vorwürfe ein und bekam zwei Jahre Haft mit Bewährung. Zusätzlich verurteilte das Gericht ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro. Die Steuerschuld von 800.000 Euro muss er ebenfalls begleichen. Ob der Mediziner, der nun als vorbestraft gilt, jetzt auch noch seine Approbation verliert, ist noch nicht geklärt.