Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Im Bayern gingen die Uhren schon immer ein wenig anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte.

Ärzte fordern Freiwilligkeit

Die Empörung in der Ärzteschaft ist groß. Warum trifft die Maßnahme gerade diese Ärzte? Und was wird aus ihren Praxen? Die Ärzteschaft fordert, dass Maßnahmen im Konsens mit den niedergelassenen Ärzten sowie den örtlichen Standesorganisationen der Ärzteschaft getroffen werden sollen, und zwar freiwillig.

Die Bayerischen Behörden stützen sich bei den Zwangsmaßnahmen auf das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und den in Bayern ausgerufenen Katastrophenfall. Das Bayerische Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde ist damit gegenüber Feuerwehr und Hilfsorganisationen direkt weisungsbefugt. Auch auf alle bayerischen Behörden, die Gemeinden, Landkreise und Bezirke kann es direkt zugreifen. Außerdem können medizinische Geräte – wohl auch in Arztpraxen –beschlagnahmt werden, wenn es in Kliniken einen Mangel gibt. Und Ärzte können demnach auch zu Diensten verpflichtet werden.

Keine Zwangsverpflichtung in NRW

Der Wunsch der Länder und des Bundes, in der Corona-Pandemie auf medizinisches Personal zugreifen zu können, auch per Zwang, ist groß. Doch er stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zwei politische Vorhaben dieser Art sind daher in den vergangenen Wochen gescheitert.

So wollte Nordrhein-Westfalen ein Epidemie-Gesetz erlassen, das unter anderem vorsah, Mediziner für Dienste zwangszuverpflichten. Verfassungsrechtler äußerten Kritik. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit verlange eine Freiwilligen-Option, bevor Arbeitszwang verordnet werde. Diese ist nun auch im Gesetz verankert, einen Arbeitszwang gibt es nicht.

Infektionsschutzgesetz entschärft

Auf Bundesebene sorgte zudem der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für erheblichen Wirbel, der Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorsieht. Der Gesetzentwurf beinhaltete noch die Vorgabe, dass bei einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ Ärztinnen, Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitwirken müssen. Der Passus ist jetzt aber im verabschiedeten Gesetz nicht mehr enthalten.

Bayern geht Sonderweg

Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz. Denn existiert bereits eine bundesgesetzliche Regelung, ist den Ländern eine eigene Gesetzgebung verwehrt.

KBV äußert harsche Kritik

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich im Kontext der Vorfälle in Würzburg entschieden gegen eine Zwangsverpflichtung von Ärzten bei der Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen. Dies sei der völlig falsche Weg. Es gebe genügend Beispiele, wie auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten gemeinsam an einem Strang gezogen und die Versorgung vernünftig organisiert werde, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Das Vorgehen in anderen Bundesländern zeige, wie es richtig funktionieren könne.

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, fragte: „Was geschieht mit den Patienten der hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen und was mit den Kolleginnen und Kollegen selbst? Die Stadt Würzburg habe einen Arzt zu einer Sieben-Tage-Woche mit fünf Tagen zu je 14 Stunden und zwei Tagen zu je elf Stunden verpflichtet! Offenbar gilt hier nicht einmal mehr ein Mindestmaß an Arbeitsschutz und Arbeitsrecht!“ Und weiter: „Bayern hebt stets seine Rolle als Freistaat vor. Hat ein Freistaat ein solches Vorgehen nötig?“