Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit können das Vertrauen in einen Arzt nachhaltig erschüttern und ihn sogar seine Berufserlaubnis kosten. Das musste jetzt auch ein Mediziner erfahren, der  vor dem Landgericht Darmstadt verurteilt wurde. Tatsächlich hatte er gegenüber den Patienten ein Verhalten an den Tag gelegt, dass die zuständigen Stellen nicht akzeptieren wollen.

Entzug der Berufserlaubnis nach unwürdigem Verhalten

“Arzt sein bedeutet mir alles”, sagte der 60-jährige Mediziner während der Verhandlung zwar mehrfach, doch ob er in diesem Beruf wichtig ist, bezweifeln jetzt die zuständigen Stellen. Ob er seinen Beruf weiterhin ausüben darf, ist nach seiner Verurteilung tatsächlich mehr als fraglich, denn ihm droht der Entzug der Approbation. Nach Ansicht der Berufsvertreter dürfte das Vertrauen der Patienten in den betroffenen Arzt nachhaltig erschüttert sein.

Der Facharzt für Innere Medizin wurde vom Landgericht Darmstadt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Ausübung seines Berufes auch dafür genutzt hatte, seine Patienten in insgesamt 3.172 Fällen um jeweils 40 Euro zu betrügen.

Arzt missbraucht Vertrauen der Patienten

Der Arzt hatte Patienten, denen eine Magen- oder Darmspiegelung bevorstand, bei der Ausübung seiner Informationspflichten bewusst falsch informiert. Um eine unangenehme Untersuchung schmerzfrei überstehen zu können, sei eine kostenpflichtige Maßnahme Voraussetzung, so seine Aussage. Nur gegen Zahlung von 40 Euro könne er ihnen ein Anästhesiemittel verabreichen, denn leider übernehme die Krankenkasse die Kosten nicht. Ein Antrag bei der Krankenkasse sei sinnlos, denn es handle sich um eine IGel-Leistung.

Die Patienten zahlten unter diesen Voraussetzungen natürlich. Bei der Krankenkasse, die die Kosten sehr wohl übernahm, kassierte der Arzt ebenfalls für das verwendete Anästhesiemittel Propofol aber ebenfalls ab. Ein Verhalten, dass nicht nur strafrechtliche Folgen hatte, sondern auch Zweifel am Fortbestand der Berufserlaubnis aufkommen ließen.

Der Arzt legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und hat einen Teil der Gelder bereits an betroffene Patienten zurückgezahlt. Das restliche Geld wird vom Staat eingezogen. Außerdem muss er 30.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Ob ihn das allerdings vor dem Widerruf der Approbation schützen wird, darf bezweifelt werden.