Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 stieg die Anzahl der aktiven Weiterbilder in der allgemeinmedizinischen Versorgung von 4.834 auf 5.811 und in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung von 2.786 auf 3.328. Die höchsten Zuwachsraten sind laut KBV bei den Augen- sowie den Kinder- und Jugendärzten zu verzeichnen.

Die Ergebnisse führt man vor allem auf das vor drei Jahren mit dem Versorgungsstärkungsgesetz im SGB V verankerten erweiterten „Förderprogramm Weiterbildung“ zurück. Dadurch werde die Weiterbildung umfassender und attraktiver gefördert, was erste Wirkung zeige, so die KBV. Mit dem Programm wurden unter anderem die Zahl der Förderplätze angehoben und der monatliche Förderbetrag von 3.500 auf 4.800 Euro erhöht.

Bundesweit werden derzeit 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich gefördert. Weitere 1.000 Stellen stehen jährlich ausschließlich für die ambulante Weiterbildung von Fachärzten anderer Fächer wie Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Gynäkologie bereit. Welche Fächer es konkret sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest.

Viele positive Effekte

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten in der Praxis habe in mehrerer Hinsicht positive Effekte, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Junge Ärzte, die Teile ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich absolviert haben, lassen sich später eher nieder.“ Zudem entlasteten sie den Praxisalltag, ermöglichten fachlichen Austausch und entwickelten sich unter Umständen zum Nachfolger.

Dem Ärztemonitor 2018 zufolge hat inzwischen nahezu die Hälfte der befragten Vertragsärzte eine Befugnis zur Weiterbildung. Zudem gaben 58 Prozent der Befragten an, in den nächsten fünf Jahren einen Weiterbildungsassistenten in ihrer Praxis beschäftigen zu wollen.

Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung

Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung beträgt im ambulanten Bereich je Vollzeitstelle 4.800 Euro und orientiert sich damit an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegt (250 Euro).

Ärzte, die in ihrer Praxis weiterbilden wollen und sich für eine Förderung interessieren, wenden sich an ihre KV. Dort erfahren sie auch, in welchen Fachrichtungen eine Förderung in ihrer Region möglich ist.

Die Förderbeträge werden von den KVen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt in Weiterbildung beschäftigt.