Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Gehaltsplus bieten wollen, müssen Sie nicht immer in Euro und Cent etwas drauflegen. Sachbezüge sind steuerbegünstigte Leistungen, die Sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bieten. Es gibt viele Variationen von Sachbezügen, mit denen Sie, aber auch Ihre Praxismitarbeiter steuerlich im Vorteil sind.

Diese Gehaltsextras sind möglich

Bestimmte Gehalts-Extras können miteinander kombiniert werden, etwa der monatliche Tankgutschein, ein Kindergartenzuschuss und noch das Handy für den Firmen- und Privatgebrauch. Welche Sachbezüge sich für Ihre Praxis eignen, sollten Sie mithilfe Ihres Steuerberaters auf Ihre individuelle Situation abstimmen. Achten Sie außerdem darauf, dass der klassische Sachbezug – unter anderem der Tank- oder Warengutschein – auf 44 Euro monatlich beschränkt ist. Diese Summe ist eine Freigrenze, das bedeutet: Wird die Grenze von 44 Euro im Monat überschritten, ist die Steuervergünstigung für den kompletten Betrag verloren. Zudem wird die Summe dann komplett der Sozialversicherung unterworfen.

In einer Praxis bietet es sich geradezu an, die Mitarbeiter fit zu halten und ein betriebliches Gesundheitsprogramm zu etablieren. Gleich ob Entspannungsprogramm, Rückentraining oder Nichtraucherkurs: Hier können Sie Ihren Angestellten Leistungen im Wert von bis zu 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Voraussetzung: Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden.

Von sportlichen Mitarbeitern profitiert auch die Praxis

Im Unterschied zum klassischen Sachbezug ist die Summe von 500 Euro ein Freibetrag. Wird also der Freibetrag überschritten, ist nur die darüber liegende Summe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind beispielsweise Kurse rund um die Themen Bewegung, Ernährung, Entspannung oder auch Nichtraucher-Kurse. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in einem umfangreichen Leitfaden sämtliche Punkte zusammengefasst, die hier wichtig sind.

In diesem Dokument sind zudem Kriterien aufgelistet, die zu einem Ausschluss der steuerlichen Begünstigung führen. Dazu zählen vor allem folgenden Punkte:

  • Angebote des allgemeinen Freizeit- und Breitensports,
  • Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen oder auch
  • reine oder überwiegend gerätegestützte Angebote.

Steuervorteil der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine übernehmen möchten, können dafür nicht den Steuervorteil der Betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen. Tipp: Schließen Sie mit dem Fitnessstudio einen speziell ausgehandelten Vertrag ab. Dieser sollte beinhalten, dass Ihre Mitarbeiter nur an Maßnahmen teilnehmen dürfen, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Dann können Sie die Förderung nutzen.