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Die Krankenhausreform hat am 22. November 2024 den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich schon bald umfassende Änderungen für Patientinnen, Patienten und Kliniken bringen. Ziel ist eine bessere Behandlungsqualität, die Entlastung von Krankenhäusern und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Was bedeutet die Reform für Patientinnen und Patienten?

Die Reform sieht sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wie sogenannte „Level 1i-Krankenhäuser“ vor. Diese sollen auch in Regionen ohne niedergelassene Fachärzte ambulante Leistungen anbieten können. Patienten sollen konkret profitieren von:

  • Besserer Behandlungsqualität: Leistungen werden künftig nur in Kliniken mit ausreichendem Personal, apparativer Ausstattung und Fachdisziplinen erbracht.

  • Wohnortnaher Versorgung: Besonders ländliche Gebiete profitieren von wohnortnahen, interdisziplinären Versorgungsmodellen.

  • Besserem Zugang zu Fachärzten: Kliniken dürfen ambulante Behandlungen anbieten, wenn Facharztsitze unbesetzt sind.

  • Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen können künftig zudem ohne Überweisung ambulant in Kinderkliniken behandelt werden.

Entlastung der Krankenhäuser

Für Krankenhäuser soll die Reform folgende Änderungen bringen:

  • Vorhaltevergütung: Bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten Vergütungen unabhängig von der Leistungserbringung.

  • Vollständige Refinanzierung: Tarif- und Kostensteigerungen werden ab 2024 voll übernommen.

  • Pädiatrie gestärkt: Jährliche Zuschläge von 300 Mio. EUR für Kinderkliniken werden verstetigt.

  • Qualitätssteigerung: Leistungen werden in 65 Qualitätsgruppen mit Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität eingeteilt.

  • Entbürokratisierung: Prüfverfahren und Dokumentationsanforderungen werden vereinfacht, Prüfintervalle verlängert.

Fokus auf strukturelle Veränderungen

Ein Transformationsfonds mit bis zu 50 Mrd. Euro über 10 Jahre soll den Wandel unterstützen. Ziel ist es, das Krankenhaus als attraktiven Arbeitsplatz zu gestalten, etwa durch die Einführung eines wissenschaftlich erprobten Personalbemessungsinstruments.

Kritik an der Reform reißt nicht ab

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt allerdings weiterhin auf breite Kritik. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelt beispielsweise, dass die Reform keine ausreichende wirtschaftliche Sicherung der Kliniken bietet und befürchtet Leistungseinschränkungen aufgrund wachsender Defizite. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder kritisiert, dass die Reform in die Krankenhausplanungsfreiheit der Länder eingreift und fordert eine Auswirkungsanalyse, um die tatsächlichen Effekte der Reform abschätzen zu können. Zudem warnen Klinikvertreter vor möglichen Insolvenzen und fordern schnelle Finanzhilfen, da die finanzielle Lage der deutschen Kliniken als äußerst ernst eingeschätzt wird. Auch aus Bayern kommt Widerstand: Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach bezeichnet die wirtschaftliche Situation der bayerischen Krankenhäuser als alarmierend und fordert ein Soforthilfeprogramm, um einen „kalten Strukturwandel“ zu verhindern.