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Ende September hat der Landtag von Schleswig-Holstein in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen gegen den Aufkauf von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Investoren zu ergreifen. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) schließt sich in einer aktuellen Stellungnahme den Forderungen an: „Für eine sichere ärztliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer Erkrankung, muss außerdem die Anzahl der MVZ, die ein einzelner Besitzer betreiben kann, begrenzt werden.“ Wichtig sei außerdem, die Besitzverhältnisse von Praxen und MVZ für Patientinnen und Patienten transparent zu machen.

Augenärzte im Visier von Investoren

Das Vordringen von primär renditeorientierten Investoren im niedergelassenen Versorgungsbereich ist eine Entwicklung, welche die Augenheilkunde in einem besonderen Maße betrifft. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) kritisiert diese Entwicklung als problematisch.

Dazu DOG-Generalsekretär und Direktor des Zentrums für Augenheilkunde an der Uniklinik Köln, Professor Dr. med. Claus Cursiefen: „Jede Patientin und jeder Patient muss sicher sein können, dass er oder sie die bestmögliche Behandlung erhält – unabhängig davon, wie lukrativ die Behandlung seiner oder ihrer Erkrankung für die Behandelnden ist.“

Es bestehe zunehmend die Gefahr, dass in den renditeorientierten Niederlassungen vermehrt nur noch lukrative Behandlungen angeboten werden, während andere Versorgungsaufgaben, welche nicht zur geforderten Rendite beitragen, leiden beziehungsweise von anderen Leistungsträgern erbracht werden müssen, so der Experte.

Kommerzialisierung erhöht Risiko von Versorgungsengpässen

Finanzmittel würden als Rendite an Investoren ausgeschüttet und so dem Gesundheitssystem entzogen. Das Geld fehle in der Patientenversorgung – insbesondere, um die Behandlung komplexerer Fälle zu refinanzieren. Die Kommerzialisierung erhöhe so langfristig das Risiko von Versorgungsengpässen.

Die Anzahl an Niederlassungen, die ein Unternehmen in einer Region innehaben darf, müsse begrenzt werden, fordert Professor Dr. med. Horst Helbig, Mediensprecher der DOG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Regensburg. Nur so könne sichergestellt werden, dass die augenärztliche Versorgung einer gesamten Region nicht von einem einzelnen Unternehmen abhänge und – beispielsweise im Falle eines Konkurses dieses Unternehmens – vollständig zusammenbreche.

Die DOG fordert zusätzlich, dass die Besitzverhältnisse der Praxen und MVZ transparent sein müssen. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, wer die Praxis oder das MVZ, in dem sie behandelt werden, betreibt“, ergänzt er.
„Wir begrüßen, dass das Land Schleswig-Holstein die Missstände erkannt und benannt hat.“ Um diese aufzulösen, braucht es jetzt allerdings auch konkrete Maßnahmen von der Bundespolitik.