Finanzen
Angestellte Ärzte und die gesetzliche Rentenversicherung
Ärztinnen und Ärzte, die in einer Praxis oder in einer Klinik angestellt sind, unterliegen der Sozialversicherungspflicht und damit auch der Rentenversicherungspflicht. Von dieser können sie sich dank der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk befreien lassen. Diese Checkliste hilft Praxisinhabern und Klinikchefs beim Prozedere.
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