Restschuldversicherung: Risiko-Police mit Tücken
Heiko FeketeFür die Finanzierung von Privatkrediten ist es möglich, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Doch sie lohnt sich nicht immer, denn oft sind die Versicherungsbedingungen nicht verbraucherfreundlich. Außerdem gibt es bedarfsgerechtere Alternativen. Was Ärztinnen und Ärzte wissen sollten.
Restschuldversicherungen dienen dazu, dass sich Kreditnehmer oder ihre Erben gegen bestimmte Risiken absichern: Die Police deckt die Rückzahlung im Todesfall oder bei Eintreten von Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit. Im Krankheitsfall übernimmt sie meist zeitlich begrenzt die Kreditraten, während im Todesfall in der Regel die Restschuld beglichen wird. Es handelt sich bei dieser Police also um eine Art der Risiko-Lebensversicherung.
Die Versicherung greift insbesondere für Ratenkredite, Baufinanzierungskredite oder Kredite zur Finanzierung eines Autos. Der Vertrieb erfolgt oft direkt über den Warenverkäufer, letztendlich wird der Kredit aber von einer Bank angeboten, die mit dem Verkäufer zusammenarbeitet. Durch diese Konstellation ist die Vertragsgestaltung bei Restschuldversicherungen oft ein Gruppenversicherungsvertrag. Bedeutet: Die kreditgebende Bank ist der Versicherungsnehmer, der Kreditnehmer die versicherte Person.
Warum die Restschuldversicherungs-Police hohe Kosten verursachen kann
Eine Restschuldversicherung ist dabei auch eine Frage der Liquidität: In der Regel müssen Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie und mögliche Vermittlungskosten bereits zu Vertragsbeginn zahlen. Die Versicherungskosten berücksichtigen Banken in der Kreditsumme, weshalb auch die zurückzuzahlenden Zinsen steigen.
Da Restschuldversicherungen nicht standardisiert sind, sollten sich Versicherungswillige vor Vertragsabschluss unbedingt über den genauen Versicherungsumfang und die Kosten informieren, rät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Kreditinstitute als Versicherungsnehmer tragen dabei die Beratungs- und Informationspflicht.
Einige Policen leisten außerdem nur, wenn bestimmte Ausschlussklauseln erfüllt sind (zum Beispiel nach Ablauf einer Wartezeit oder nur für begrenzte Zeiträume). Auch kann es sein, dass Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch mitversichert sind.
So können Verbraucher vom Restschuldversicherungs-Vertrag zurücktreten
Kündigung und Widerruf sind genau festgelegt. Eine Restschuldversicherung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu kündigen, löst nicht automatisch den Kreditvertrag auf. Die Bank kann sich jedoch vorbehalten, den Kredit zu kündigen, wenn die als Sicherheit vereinbarte Restschuldversicherung nicht mehr besteht.
Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrags haben Kreditnehmer ein Widerrufsrecht und können in diesem Zeitraum vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten. Dies gilt allerdings nur, wenn Lebensversicherungsrisiken wie der Todesfall mitversichert sind. In anderen Fällen muss der Widerruf innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die andere Vertragspartei ist unterdessen gesetzlich verpflichtet, eine Woche nach Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht zu belehren und das Produktinformationsblatt auszuhändigen. Laut BaFin gehen diese Schreiben – auch „Welcome-Letter“ genannt – in der Praxis immer wieder an der gesetzgeberischen Absicht vorbei: Oft erinnern sie eher an Werbeschreiben und kommen ihrer Informationspflicht nicht vollumfänglich nach. Daher ist es ratsam, den Welcome-Letter sorgfältig und kritisch durchzulesen.
Alternative Absicherungen der Restschulden
Leistungen einer Restschuldversicherung decken in vielen Fällen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ab.