Unternehmer: Lieber Steuerrisiken als Steuerlast minimieren
A&W RedaktionDas spürbar härtere Vorgehen der Finanzbehörden bei der Prüfung und Verfolgung von Steuer-Verstößen zeigt Wirkung: Wie die Ergebnisse einer Untersuchung zeigen, ändern immer mehr Unternehmer ihre Steuerstrategie. Statt maximaler Ersparnisse steht jetzt die Risiko-Minimierung im Vordergrund.
Mit Finanzbehörden ist nicht zu spaßen, diese Erkenntnis setzt sich offenbar immer stärker durch. Ging es vielen Unternehmern früher nur darum, mit möglichst raffinierten Tricks und Kniffen Steuern zu sparen, rückt jetzt eine neue Strategie in den Vordergrund. Wie eine Umfrage der Marktforscher von Allen & Overy zeigt, steht neuerdings die Minimierung der steuerlichen Risiken im Fokus.
Steuerthemen werden häufiger besprochen
2015 war das noch anderes: Damals gaben die von Allen & Overy befragten Unternehmer als wichtigste Strategie noch die Reduzierung der Steuerlast an. Angesichts des raschen Wandels der gesetzlichen Regelungen sucht man nun aber nach größerer Sicherheit bei steuerlichen Fragen. Sie werden jetzt auch häufiger als früher thematisiert: Bei mehr als einem Drittel (39 %) der Befragten werden Steuerthemen mittlerweile mindestens einmal im Monat diskutiert. Knapp ein Viertel (23 %) gab an, dass Steuerthemen sogar häufiger als einmal im Monat auf der Tagesordnung stehen. Vor fünf Jahren war dies nur bei 5 % der Fall.
Von Unternehmen wird heute eindeutig mehr Transparenz erwartet. Außerdem wird in Deutschland gegenwärtig die verpflichtende Offenlegung von Steuergestaltungen thematisiert. In Deutschland steht dieser Trend zu mehr (freiwilliger) Transparenz noch eher am Anfang. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerzahlern ist teilweise nicht sehr ausgeprägt. So gaben auch nur 18 % der befragten deutschen Unternehmer an, dass sie eine Politik der uneingeschränkten Offenlegung verfolgen.
Nachfragen beim Fiskus nicht sehr beliebt
Ebenfalls gaben in Deutschland 47 % der Unternehmer an, vor Umsetzung bestimmter Vorhaben niemals bei den Steuerbehörden für eine verbindliche Auskunft anzufragen. Dies ist der höchste Wert unter allen an der Umfrage teilnehmenden Ländern. Gleichzeitig gaben 71 % der befragten Unternehmer in Deutschland an, zu steuerlichen Themen oft oder regelmäßig eine Zweitbeurteilung (sog. Second Opinion) durch einen steuerlichen Berater einzuholen. Dies ist – neben Spanien – der höchste Wert unter allen an der Umfrage teilnehmenden Ländern und zeigt das vorhandene Bedürfnis bei deutschen Unternehmen nach mehr Sicherheit und Minimierung steuerlicher Risiken.
Dr. Gottfried Breuninger, weltweiter Leiter der Steuerrechtspraxis im Münchener Büro von Allen & Overy, sagt zu dem angespannten Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden: “Während noch vor einigen Jahren nach Abgabe der Steuererklärung festgestellte Fehler in den meisten Fällen in der späteren Betriebsprüfung behandelt wurden, ist heute im Regelfall eine sofortige Offenlegung und Berichtigung anzutreffen. Grund ist die verbreitete Sorge vor strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit den Unternehmenssteuern. Noch vor wenigen Jahren herrschte eine konstruktivere Atmosphäre und größere Kooperationsbereitschaft zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, um angemessene Lösungen zu erzielen. Das hat sich inzwischen in mancher Hinsicht geändert. Die Finanzbehörden neigen zunehmend dazu, ganz normale Steuerfälle zu kriminalisieren, und Durchsuchungen werden viel häufiger durchgeführt.”
In anderen Ländern funktioniert es besser
Laut anderen an der Umfrage teilnehmenden Ländern scheint die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung besser zu funktionieren. In den Niederlanden beispielsweise gaben 48 % der befragten Unternehmer an, eine uneingeschränkte Offenlegung vorzunehmen. In Großbritannien und den USA lagen die Zahlen mit 44 % bzw. 40 % ebenfalls hoch. “In den Niederlanden ist seit einigen Jahren ein deutlicher Trend hin zu mehr Kooperation zu verzeichnen, und das Verhalten der Unternehmen ändert sich entsprechend”, sagt Godfried Kinnegim, Steuerrechtspartner bei Allen & Overy in Amsterdam. “Wenn man den Finanzbehörden vertraut, kann man offene Fragen mit ihnen diskutieren, ohne dass daraus Probleme entstehen. Das ist eine neue Entwicklung. Heute betrachtet man sie als Geschäftspartner oder Stakeholder.”