Fördermittel für Ärzte: Gründen und Wachsen mit Zuschuss
A&W RedaktionLaut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) werden bis 2030 vor allem in ländlichen Regionen rund 4.800 niedergelassene Ärzte fehlen. Um die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern, zahlen die meisten Bundesländer schon jetzt für die Eröffnung einer Praxis oder einer Zweigniederlassung einen Zuschuss – teils in beträchtlicher Höhe.
In Bayern beispielsweise gewährt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in drohend unterversorgten Planungsbereichen bis zu 112.500 Euro (siehe Tipp), wenn sich ein Arzt niederlässt und in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung tätig ist.
Neben diesen Zuschüssen können in allen Lebenszyklusphasen einer Arztpraxis weitere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Neben Zuschüssen handelt es sich zumeist um zinsverbilligte Darlehen und Bürgschaften. Über die Hausbank können bei der KfW Bankengruppe oder den Landesförderbanken zinsverbilligte Darlehen für Betriebsmittel oder Investitionen beantragt werden, beispielsweise
- der ERPGründerkredit,
- der KfWUnternehmerkredit oder
- der Universalkredit der LfA.
Der Antrag für zinsverbilligte Darlehen ist über die Hausbank (Hausbankprinzip) zu stellen. Diese prüft die Förderfähigkeit und Bonität des Antragstellers und leitet die Anträge an die jeweilige Förderstelle weiter. Neben der Kreditbearbeitungszeit bei der Hausbank ist die Antragsbearbeitungszeit bei der Förderstelle zu berücksichtigen. „Wir empfehlen daher unseren Mandanten, sich frühzeitig um Fördergelder zu kümmern“, sagt Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.
Auch ohne ausreichende Kreditsicherheiten können Ärzte an Geld für notwendige Investitionen kommen, denn es besteht die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung durch die KfW oder Landesförderbanken. Mit dieser stellt die jeweilige Förderbank die Hausbank, bei der das Kreditrisiko liegt, teilweise von der Haftung frei. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Bürgschaft einer Landesförderbank oder einer Bürgschaftsbank. „Wichtig ist, sich vor Beginn einer geplanten Maßnahme über mögliche Fördermittel zu erkundigen, da diese vor Umsetzung des Vorhabens zu beantragen sind. Sonst ist keine Förderung mehr möglich“, erklärt Steinberger.
Beratungsförderung
Für die Vorgründungs-, Existenzgründungs- und Wachstumsphase sowie in schwierigen wirtschaftlichen Situationen kann Beratungsförderung in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein für das jeweilige Förderprogramm zugelassener Unternehmensberater zu beauftragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses auf das förderfähige Beraterhonorar. „Interessant für ärztliche Jungunternehmer, Bestandsunternehmen, die älter als drei Jahre sind, oder Unternehmen in Schwierigkeiten ist auch das Programm ,Förderung unternehmerischen Knowhows‘ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“, sagt Ecovis-Experte Steinberger.
Surftipp
Der geförderte Weg in die Praxis