Arztpraxen mit MFA-Azubis haben Anspruch auf Fördergelder
A&W RedaktionArztpraxen, in denen trotz Corona-Krise Medizinische Fachangestellte ausgebildet werden, können unter gewissen Bedingungen jetzt Förderprämien für ihre Azubis beantragen. Grundlage ist das „Bundesprogramm zur Sicherung von Arbeitsplätzen“, das am 1. August in Kraft getreten ist.
Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr sind am 1. August wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet, mit dem die Bundesregierung das Thema in kleinen und mittleren Unternehmen – und damit auch die Ausbildung von MFA in Arztpraxen – fördern möchte. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.
Die Erste Förderrichtlinie enthält:
- Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: “Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Und Deutschland braucht diese gut qualifizierten Fachkräfte. Eine gute Ausbildung ist zugleich der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Mir ist wichtig, dass junge Menschen trotz der Corona-Krise eine Ausbildung machen können. Mit dem Schutzschirm für Ausbildung unterstützt die Bundesregierung Unternehmen mit insgesamt 500 Millionen Euro dabei, jungen Menschen eine Perspektive zu geben. (…) So helfen wir mit, dass die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise wird.”
Hier können Arztpraxen den Antrag stellen
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab sofort auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.
Quelle: Presseinfo von BMAS, BMBF und BA