Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Das Patientenwohl darf nicht hinter der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser zurückstehen: Der 119. Deutsche Ärztetag hat die Krankenhausträger dazu aufgefordert, künftig von vorrangig an ökonomischen Kriterien orientierten Bonusklauseln für leitende Krankenhausärzte abzusehen.  Anderenfalls wäre der Gesetzgeber erneut aufgerufen, derartigen Entwicklungen auch rechtlich Einhalt zu gebieten.

Beschluss des Ärztetages

In einem einstimmig gefassten Beschluss des Ärztetages heißt es dazu: „Ökonomisierung ist dann abzulehnen, wenn betriebswirtschaftliche Parameter individuelle und institutionelle Ziele ärztlichen Handels definieren, ohne dass es eine am Patientenwohl orientierte medizinische Begründung gibt“

Auf Deutschen Ärztetagen wurde bereits in der Vergangenheit wiederholt vor erfolgsabhängigen Bonuszahlungen gewarnt, weil diese leitende Ärztinnen und Ärzte unter Druck setzen könnten, Leistungseinschränkungen oder -ausweitungen zu erwägen.

Auf Initiative der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands hat der Gesetzgeber Anfang 2016 im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarztverträge entsprechende Empfehlungen abgeben soll. Die Empfehlungen sollen sicherstellen, dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen.

Handlungsbedarf besteht

Zuvor hatten Überprüfungen und Bewertungen von Zielvereinbarungen durch eine von der Bundesärztekammer und dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands gegründete Koordinierungsstelle gezeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. So hatten viele Krankenhausträger Arbeitsverträge mit Ärzten abgeschlossen, die der Intention des Gesetzgebers widersprachen und damit letztlich das Gesetzesziel unterliefen.

Die Ärzteschaft kündigte an, die Arbeit zur Bewertung von Zielvereinbarungen im Rahmen ihrer Koordinierungsstelle fortzusetzen. Zusammen mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands unterstützt die Bundesärztekammer  Ärzte und Klinikverwaltungen dabei, nur rechtskonforme Zielvereinbarungen abzuschließen.