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Finanzen

Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten, das Jobticket oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung – die Liste möglicher geldwerter Vorteile ist lang. Auch eine Betriebsfeier gehört dazu. Wird diese jedoch nicht rechtzeitig versteuert, kann das später zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Diese Erfahrung musste ein Unternehmen machen, das im September 2015 mit den Mitarbeitenden ein Firmenjubiläum feierte.

Am 31. März 2016 zahlte das Unternehmen die für 162 Mitarbeitende angemeldete Pauschalsteuer in Höhe von rund 163.000 Euro, führte aber keine Sozialabgaben ab. Das war zu spät: Nach einer Betriebsprüfung forderte die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von rund 60.000 Euro nach. Das Unternehmen klagte und unterlag schließlich vor dem Bundessozialgericht (BSG-Urteil vom 23.4.24, Az. B 12 BA 3/22 R).

Trödeln ist teuer: Abrechnungszeitraum beachten 

Was war schiefgelaufen? Entscheidend ist laut BSG, dass die Pauschalbesteuerung zeitgleich mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt. Im vorliegenden Fall hätte dies die Entgeltabrechnung für September 2015 sein müssen. Tatsächlich erfolgte die Pauschalbesteuerung aber erst Ende März 2016 – deutlich später und sogar nach dem Stichtag für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr. Der beklagte Rentenversicherungsträger war somit im Recht. 

Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unerheblich. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber kann bei Betriebsveranstaltungen die Lohnsteuer mit dem niedrigen Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, wenn die Zuwendungen je Beschäftigten die Freigrenze von 110 Euro übersteigen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Die geplante Anhebung dieser Grenze auf 150 Euro für 2024 wurde gestrichen. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Eine Pauschalierung löst ebenfalls Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus (§ 1 Abs. 1 SvEV) – außer für jene, die zu spät kommen. Dann werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig.

Nur die fristgerechte Pauschalversteuerung befreit 

Denn eine pauschale Versteuerung von geldwerten Vorteilen ist nur dann von sozialversicherungsrechtlicher Bedeutung, wenn sie fristgerecht erfolgt. Erfolgt die Versteuerung wie hier erst Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Betriebsfeier stattfand, verschenkt man letzten Endes unnötig eine große Geldsumme.     

Geldwerte Vorteile

Bei geringfügigen Sachwerten und Dienstleistungen von bis zu 50 Euro im Monat, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt bietet, fallen keine steuerlichen Abgaben oder Sozialabgaben an. Wird der Freibetrag überschritten, ist dagegen die gesamte Summe steuerpflichtig. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei einem Kinderbetreuungszuschuss.