Für Ärzte: Tipps für die Wahl der Berufshaftpflichtversicherung
A&W RedaktionAuch Ärzte machen Fehler. Um im Haftungsfall nicht ruiniert zu sein, ist eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Wir erklären, was gute Policen für Freiberufler bei einem Schaden leisten sollten.
Auch dem sorgfältigsten Arzt können Behandlungsfehler unterlaufen. Für den Schaden und die Folgen muss er gegenüber dem Patienten oder dessen Verwandten im Rahmen der Arzthaftpflicht gerade stehen. Das kann, je nach Schwere des Falles, ruinöse Folgen für einen niedergelassenen oder freiberuflichen Arzt haben.
Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte vorgeschrieben
Von amerikanischen Verhältnissen ist man in Deutschland zwar noch weit entfernt. Doch auch hiesige Richter werden bei der Berechnung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen gegenüber Patienten immer großzügiger. Um die Folgen der Arzthaftpflicht zu mindern, legten die Ärztekammern daher in der Musterberufsordnung fest: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ Das bedeutet: Mediziner sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ohne Versicherungsschutz geht es nicht
Doch was ist im Ernstfall ein „ausreichender“ Versicherungsschutz? Und was bedeutet „im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit“? Pauschale Antworten verbieten sich schon deshalb, weil die Schadenssummen je nach Fachrichtung stark variieren. Am teuersten sind meist Fehler bei der Geburtshilfe. Trägt ein Kind hier bleibende Behinderungen davon, können die Summen für Schmerzensgeld, Rente, Pflege und Folgebehandlungen in die Millionen gehen. Privat will so ein Risiko kein Mediziner tragen. Doch bei der Wahl der passenden Versicherung gibt es – wie bei anderen Berufsgruppen auch – einiges zu beachten.
Was sollte die Berufshaftpflicht können?
Experten empfehlen für die ärztliche Berufshaftpflicht eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie eine Million Euro für Vermögensschäden. Zudem sollte die Versicherung im Prozessfall den Rechtsbeistand des Arztes und seine Verfahrenskosten zahlen. Zusätzlich kann auch eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die den Betroffenen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen soll. Wie aktuelle Statistiken zeigen, ist das Risiko einer Klage in den letzten Jahren massiv gestiegen: Patienten kennen ihre Rechte und setzen Ansprüche auch durch.
Wer benötigt eine Berufshaftpflicht?
Jeder Mediziner, also auch der Arzt im Ruhestand, sollte über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Tatsächlich braucht es die Absicherung noch einige Jahre nach Eintritt der Rente. So muss, bis alle Fälle verjährt sind, immer mit finanziellen Ansprüchen gerechnet werden. Außerdem ist der Mediziner weiter verpflichtet, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten. Und haftet beim Schaden auch hier für sein Tun. Jedoch ist dieses Risiko im Vergleich zu dem eines voll berufstätigen Mediziners recht gering, sodass der Schutz in der Regel für kleines Geld zu haben ist – oft in Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung.
Tipp: Gute Policen umfassen für Heilberufler im Ruhestand zudem eine sogenannte Nachhaftungsversicherung. Nach der Praxisaufgabe besteht der Schutz auch für solche Schäden weiter, die während der aktiven Zeit des Heilberuflers (und der Laufzeit der Versicherung) entstanden sind. Je nach Anbieter variieren diese Zeiten zum Teil erheblich. Das sollte beim Abschluss berücksichtigt werden. Denn je länger die Nachhaftung ist, desto höher ist auch das Schutzniveau.
Was kostet eine gute Haftpflichtversicherung?
Die Prämienhöhe der Berufshaftpflichtversicherung ist vom Umfang des Versicherungsschutzes, aber auch von der Fachrichtung des Arztes und weiteren Faktoren abhängig. Ein unabhängiger Berater kann helfen, das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis in der Berufshaftpflicht zu finden. Abklären sollten Sie außerdem, ob eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung sinnvoll wäre. Angestellte Ärzte werden meist in die Versicherung ihres Arbeitgebers mit aufgenommen. Freiberufler müssen aber zwingend privat vorsorgen.
Vorsicht: Überraschende Klauseln der Berufshaftpflicht
Das Kleingedruckte hat es auch bei Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte in sich. So sind mitunter Schäden, die bei Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland entstehen, nicht oder nur unzureichend versichert. Manche Anbieter verlangen zudem eine horrende Selbstbeteiligung. Das kann schnell ins Auge gehen, auch wenn der Tarif auf den ersten Blick attraktiv erscheint.
Wer sichergehen will, sollte daher vor Abschluss einer Police einen unabhängigen Berater aufsuchen, um das für seine Bedürfnisse optimale Produkt zu finden. Und auch wer bereits eine Versicherung sein Eigen nennt, tut gut daran, den Vertrag in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und – wo nötig – auf den neuesten Stand zu bringen.