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E-Health

Es gibt kaum ein Thema im Gesundheitsbereich, was so kontrovers diskutiert wird wie die Digitalisierung. Ein Blick in die Zukunft verrät, dass viele technische Innovationen von Künstlicher Intelligenz bis Extended Reality-Anwendungen Einzug in den Gesundheitsbereich nehmen werden. Fragen zur Datennutzung stellen sich allgegenwärtig. Neben rechtlichen Problemen wie dem Datenschutz drängen sich auch ethische Aspekte auf. Mögliche Antworten gab eine Fachtagung in München: das 17. Internationale For..Net Symposium.

17. Internationales For..Net Symposium: Interdisziplinär zu einer Antwort?

So trafen sich am 20.04.2023 Vertreter aus der Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, um sich über rechtliche und ethische Fragen zur Künstlichen Intelligenz und Extended Reality im Gesundheitswesen auszutauschen. Schirmherrin war die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach. Veranstaltet wurde die Tagung einerseits vom Center for Digital Services (CDPS) der Technischen Universität München. Es entwickelt unter anderem zum E-Health-Bereich juristische und technisch-organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten. Andererseits war das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) federführend, das für Politik und Wirtschaft evidenzbasierte Empfehlungen zur digitalen Transformation herausgibt.

Hemmnisse gegenüber einer gelungenen digitalen Transformation?

Zunächst führte Prof. Dr. Alexander Pretschner, Vorsitzender des Direktorium des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation, in das Symposium ein. So führte er aus, dass Datenschutz aus seiner Sicht auch als Feigenblatt für andere Gründe verwendet werde. So sei zu hinterfragen, wie viele neue Regeln es für neue Technologien brauche oder ob vielmehr der bestehende Rahmen besser ausgenutzt werden solle. Hier lasse sich eine gesellschaftliche Angst vor Veränderungen erkennen. Daher sei es notwendig, eine positive, optimistische Haltung gegenüber neuen technologischen Innovationen einzunehmen.

Politische Weichenstellung: der Bayerische Digitalplan

Stellvertretend für die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach, die aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, stellte ihr Amtschef Dr. Hans Michael Strepp die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bayerischen Digitalgesetzes vor. So warf er einleitend mit Blick auf die vorschreitende Revolution von Künstlicher Intelligenz, wie beispielsweise durch ChatGPT, die Frage auf, was menschlicher Geist sei, was uns Menschen von KI unterscheidet und warum wir nicht vollständig ersetzbar seien. Nach der philosophischen Einführung stellte er den Bayerischen Digitalplan unter dem Motto „Digital besser leben!“ vor. Damit solle das Leben erleichtert und bereichert werden. Dafür werden 2023 über 200 Maßnahmen in einem Haushaltsvolumen von rund 500 Millionen Euro gefördert. Im Bereich der Digitalen Gesundheit finden sich sieben Maßnahmen. So soll beispielsweise eine „Bavarian Cloud für Health Research“ errichtet werden, um eine bayernweite Cloud für Gesundheitsdaten zu etablieren. Auch ist eine „Initialzündung Digitalisierung für die Universitätsklinika“ gedacht, um deren Hard- und Softwareausstattung zu modernisieren.

Datennutzung als ethisches Gebot

Als prominente Vertreterin der Wissenschaft sprach Frau Prof. Dr. Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der TU München und Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ zur Datennutzung als ethisches Gebot. Neben einer Einführung in weniger gelungene und gelungene Beispiele für Datennutzung, beispielsweise das überwiegend gut umgesetzte EU-Impfzertifikat, stellte sie die Anforderungen an eine ethische Verwendung dar. So seien zahlreiche verschiedene ethische Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen. Dabei sei das oberste Ziel, die informationelle Selbstbestimmung weiterzuentwickeln und Freiheitsräume zu gestalten. Aktuell sei jedoch das Verhältnis zwischen Chancen und Risiken unausgewogen. Dabei bezog sie sich auf die schwierige Frage, wie beispielsweise mit Zufallsbefunden bei einer KI-Auswertung von Patientendaten umgegangen werden soll. So sei die Information eines Patienten mit einer zufällig entdeckten schweren Erkrankung ethisch vertretbar – juristisch aber umstritten. Zudem attestierte sie Deutschland eine restriktive Datennutzungskultur und stellte ein Paradoxon bei der Datennutzung fest:So sei der Umgang mit Daten bei großen Social-Media-Plattformen sehr locker, wobei die Standards z.B. bei der ePA immer strenger würden.

Entscheidend sei, nicht die Daten, sondern den Menschen zu schützen. Daher gebe es bei wichtigen, individuellen und sozialen Gütern, beispielweise bei Pandemien, ein Gebot zur Datennutzung. Ferner stellte sie ethische Kriterien des Deutschen Ethikrates zur Nutzung von KI in der Medizin vor. So sei unter anderem die Qualitätssicherung, Vermeidung ärztlicher Kompetenzverluste und die Verhinderung einer vollständigen Ersetzung medizinischer Fachkräfte essenziell.

Datennutzung für lebensrettende Medizintechnik

Aus unternehmerischer Sicht beleuchtete Gründer und CEO der Brainlab AG, Stefan Vilsmeier, die Datennutzung. Das Unternehmen mit über 2.200 Mitarbeitern produziert, betreibt und vermarktet softwaregestützte Medizintechnik im Bereich der Chirurgie und Radiochirurgie. So stellte er exemplarisch eine Software als „chirurgisches Navigationssystem“ in der Neurochirurgie vor: eine Verknüpfung von Anatomie mit analogen und digitalen Bildern. Dabei ging er auf die Primärnutzung dieser Daten, also die Daten des Krankenhauses bei der Patientenbehandlung, ein. Sodann referierte er über die großen Chancen einer Sekundärdatennutzung, wie Datenauswertungen für die Forschung. Dabei solle patientenzentriert vorgegangen werden, welche Daten der Patient selbst zur Verfügung stellen möchte. Komplizierte und unverständliche Datenschutzeinwilligungen ließen sich aus seiner Sicht vermeiden. Jedoch machte er mit Blick auf den European Health Data Space deutlich, dass eine vollständige Anonymisierung von Gesundheitsdaten nicht möglich sei und es trotz Sicherheitsmaßnahmen weiterhin zu Datenleaks kommen kann.

Künstliche Intelligenz für Gesundheitswesen und Life Sciences: Time to act now?!

Nicole Formica-Schiller, CEO und Gründerin der Pamanicor Health AG und AI Advisor der OECD, referierte aus unternehmerischer Sicht über KI und Digitalisierung im Gesundheitswesen. So zeigte sie zunächst auf, wie viele verschiedene Akteure und Interessengruppen daran beteiligt sind. Für Investoren wären vor allem die Telemedizin, Health Apps und Blockchain-Technologie attraktiv. Große Chancen sehe sie insbesondere in der Präventions- und personalisierten Medizin. Die D-A-CH-Länder seien aber momentan für große Investoren aufgrund von Unsicherheiten beim Datenschutz nicht so interessant, weshalb mehr auf die USA, China, Südkorea oder Israel ausgewichen werde.

Extended Reality und Psychologie

Neue Aspekte vermittelte die Psychologieprofessorin Frau Prof. Dr. Carolin Wienrich über die Mensch-KI-Interaktion. So zeigte sie auch anhand von kleinen Experimenten mit dem Publikum, dass das Bild eines Menschen von KI sehr medial geprägt sei. Auch würden Menschen bei technischen Anwendungen von der Äußerlichkeit und dem Design auf die (vermeintliche) Komplexität des Systems schließen. Zudem würden Menschen von KI soziale Kompetenzen erwarten, was ebenfalls durch das KI-Design beeinflusst werde.

Virtual und Augmented Reality: Erweitere Perspektiven für die Gesundheitsvorsorge

Prof. Dr. Philipp Rauschnabel, Professor für Digitales Marketing und Medieninnovation an der Universität der Bundeswehr München, klärte zunächst über die begrifflichen Feinheiten auf. So ist Extended Reality (XR) der Oberbegriff für alle kombinierten realen und virtuellen Umgebungen. Bei der Virtual Reality (VR) wird der Nutzer von der Umgebung vollständig abgeschottet und eine digitale Welt simuliert. Bei der Augmented Reality (AR) findet keine Abschottung statt, vielmehr werden virtuelle Informationen mittels Bildern, Animationen oder Texten zusätzlich eingeblendet. Bei der VR sei die Hardware inzwischen ausgereift. So eigne sich die Technik beispielsweise gut für medizinische oder militärische Trainings, wenn die auszuübende Tätigkeit gefährlich, unmöglich, kontraproduktiv, teuer oder selten sei. Auch könnten Standardmaßnahmen wie eine Blutzuckermessung im Vorfeld geübt werden. AR-Anwendungen wären beispielsweise durch Einblenden von interaktiven Anatomiemodellen im Medizinstudium oder bei der Anzeige von Patienteninformationen sinnvoll. Jedoch gäbe es noch viele rechtliche (Datenschutz-)Probleme.

Datennutzung in der Medizin: Quo vadis?

Das Symposium führte die Komplexität und Bandbreite rechtlicher und ethischer Fragen bei Künstlicher Intelligenz und Extended Reality vor Augen. So bieten diese neuen Technologien große Chancen für Investoren und hoffentlich vor allem für Ärzte und Patienten. Auch wenn die Referenten überwiegend optimistisch gestimmt waren, werden die Gefahren und rechtliche Probleme gesehen. So herrschte breiter Konsens, dass weiter eine intensive Forschung stattfinden muss und noch viele Fragen offen sind.

Autor: Johannes T. Kayser